-
Immer mehr Paare leben in eheähnlichen Gemeinschaften, ohne den Schritt zu einer öffentlich-rechtlichen Eheschließung zu gehen. Ist ein solches Zusammenleben aus biblischer Perspektive legitim und auch für Christen eine Möglichkeit des Zusammenlebens?
von Manfred Bönig
-
Nach biblischer Lehre wird die Eheschließung auf dem Standesamt vollzogen. „Das ist selbstverständlich“, werden die einen sagen, „eine unsinnige Herausforderung“, die anderen. Da sich nun aber alle über die praktische Bedeutung der Diskussion einig sind, erübrigt es sich, hierauf einzugehen, und wir können uns ohne Umschweife auf die biblische Grundlage unserer These konzentrieren.
von Prof. Dr. Henri Blocher
-
Der jetzige Leiter des Weißen Kreuzes in Kassel, Rolf Trauernicht, spricht sich gegen die so genannte „Renter-Ehe“ aus (Idea 5/2007 „Wenn Rentner in wilder Ehe leben“), der frühere Leiter Gerhard Naujokat aber plädiert dafür (Idea 7/2007 „Vor Gott heiraten ohne Standesamt“) und sieht sich durch eine bevorstehende Änderung des Personenstandsgesetzes ermutigt. Dadurch wird es ab 1.1.2009 nicht mehr verboten sein, eine gottesdienstliche Trauung ohne rechtsverbindliche Eheschließung vorzunehmen.
von Thomas Jeising
-
Lädt das neue Personenstandsgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist (Bundesgesetzblatt vom 19. Februar 2007), zu »wilden« Eheschließungen ein? Diesen Eindruck könnte man gewinnen, wenn man die Diskussionen der letzten Monate in den Medien - auch den christlichen - verfolgt hat. Richtig sind gemeindliche Trauungen ohne rechtlich verbindliche Eheschließung deswegen trotzdem nicht.
von Thomas Jeising