ThemenEhe und Familie, Ethische Themen

Ehe ohne Trauschein: Wie barmherzig darf Seelsorge sein?

Immer mehr Paare leben in eheähnlichen Gemeinschaften, ohne den Schritt zu einer öffentlich-rechtlichen Eheschließung zu gehen. Ist ein solches Zusammenleben aus biblischer Perspektive legitim und auch für Christen eine Möglichkeit des Zusammenlebens?

Unter der Rubrik „Zur Diskussion gestellt“ wollen wir Beiträge zu Themen veröffentlichen, bei denen es auch unter bibeltreuen Christen unterschiedliche Auffassungen gibt. Auf diese Weise wollen wir erreichen, dass wichtige Themen nicht unter den Tisch fallen, weil sie umstritten sind, andererseits will der Bibelbund sich nicht einseitig festlegen und die Erkenntnis einiger Mitglieder zur Norm für alle erheben. Die Grundlage der uneingeschränkten Wahrheit der Bibel ist davon in keinem Fall betroffen. d. Red.

Nennen wir ihn Peter W. In diesem Jahr wird er seinen 80.Geburtstag feiern. Vor fünf Jahren ist seine Frau gestorben. Schon seit langem war sie Demenz-erkrankt. Jahrelang hat er sie liebevoll betreut und gepflegt. Um alles hat er sich gekümmert. Den ganzen Haushalt allein bewirtschaftet. Einkaufen, Essen kochen, Wäsche waschen, Fenster putzen. Seine Frau an- und ausziehen, sie waschen und zur Toilette bringen. Alles blieb an ihm hängen. Es hat ihn viel seelische und körperliche Kraft gekostet für seine Frau Tag und Nacht da zu sein. Ein eigenes Leben gab es für ihn nicht mehr.

Zeitlebens waren beide einander ein liebevoller Ehepartner. Über vierzig Jahre waren sie miteinander verheiratet. Als seine Frau vor fünf Jahren über Nacht starb, hatte er fast keinen Lebensmut mehr. Die Tage waren so lang, so trostlos und leer – und unendlich einsam. Wie sehnte er sich danach, mit einem Menschen zu reden, sich all seinen Schmerz und Kummer von der Seele zu reden! Doch die meisten, die er kannte, hatten keine Zeit dafür. Nach der Beerdigungsfeier ging jeder wieder seine eigenen Wege. Alle hatten genug mit sich selber zu tun. Alleinsein und Einsamkeit – das war sein tägliches Brot.

Aber es gab jemanden, der wusste, wie schmerzhaft das Alleinsein in der Trauer ist. Es war eine Frau aus seinem Bekanntenkreis, selbst vor einigen Jahren Witwe geworden. Auch sie besuchte seit Jahren die Gottesdienste der gleichen Gemeinde. Von daher kannten sie sich schon seit langem. Ihre menschliche Nähe tat ihm gut, wenn sie ihn in der ersten Zeit seiner Trauer gelegentlich zum Mittagessen einlud. Sie verstanden sich einfach in ihrer gegenseitigen Einsamkeit – und immer öfters saßen sie im Gottesdienst nebeneinander.

Eines Tages baten sie den Pastor um ein seelsorgliches Gespräch. Ihre Zuneigung zueinander wäre inzwischen so stark und stabil geworden, dass sie künftig miteinander leben wollten, um sich in ihrem Alter einander zu helfen und füreinander da zu sein. Aber es gäbe da ein Problem: Eine standesamtliche Trauung wäre ihnen nicht möglich – wegen der Rente. Auf ihre bisherige Witwenrente könnte sie nicht verzichten, da seine Rente so gering wäre, dass sie davon nur äußerst bescheiden leben könnten. Als Christen aber wollten sie auch nicht einfach so zusammenleben, wie es viele taten, sondern offen vor Gott und Menschen dazu stehen, dass sie sich füreinander verantwortlich wissen – in einer gemeinsamen Wohn- und Lebensgemeinschaft. Sie wollten daraus kein Geheimnis machen, sondern alle in der Gemeinde, zu deren Freundeskreis sie als Gottesdienstbesucher gehörten, sollten es wissen und informiert sein.

Es gibt viele Situationen, die in einem ganzanderen Licht betrachtet werden, wenn man davon direkt und persönlich betroffen ist

Da war guter Rat teuer. Einerseits: Im Alter einander zu helfen, die Last des Lebens zu tragen, und füreinander liebevolle und barmherzige Verantwortung zu übernehmen, ist durchaus etwas Gutes und Vernünftiges. Immerhin: Peter W. war seinerzeit schon fast 77 und seine Bekannte bereits 82 Jahre alt. Beide sehr rüstig. Den „Lebensabend“ miteinander in einer gemeinsamen Wohn- und Lebensgemeinschaft zu gestalten, wäre für beide im wahrsten Sinne des Wortes eine „Lebenshilfe“. Zu meinen, dass Menschen in diesem hohen Alter vor allem deshalb zusammenziehen, um eine „sturmfreie Bude“ zu haben, ist schon etwas abwegig gedacht. Zumal man die problemlos in der bisherigen eigenen Wohnung hätte, wenn man es denn wollte. Natürlich kann man nicht ausschließen, dass es beim täglichen Miteinander von Mann und Frau auch zu „Zärtlichkeiten“ kommt. Aber Christen wissen sich für ihren „Lebenswandel“ vor Gott verantwortlich. Das einmal vorausgesetzt.

Andererseits: So eine Art von Beziehung ist keine „Ehe“. Rentnerpaare, die ohne Trauschein zusammenleben, weil sie finanziell nicht schlechter dastehen wollen, da die Frau bei einer Eheschließung ihre Witwenrente verliert, sind nach dem Gesetz kein Ehepaar. Ihre eheähnliche Beziehung ist keine Ehe, sondern – wie man so sagt – eine „wilde“ Ehe. Für die meisten Christen ist so ein Zusammenleben nicht tolerierbar, da für sie ein Zusammenleben von Mann und Frau nur in einer Ehe vertretbar ist, die auf dem Standesamt geschlossen wird.

Aber wie heißt es doch so zutreffend: Wer im warmen Zimmer sitzt, kann immer gut über die Kälte reden. Solange man nicht persönlich davon betroffen ist, kann man immer viele kluge Sprüche klopfen – und die Welt in gut und böse einteilen. Es gibt ja viele Lebenssituationen, die in einem ganz anderen Licht betrachtet werden, wenn man davon direkt und persönlich betroffen ist. Eine Menge Probleme und viele Anfragen wirft auch zum Beispiel die Frage auf, ob Geschiedene wieder heiraten dürfen – und wenn, wer darf und wer nicht?

Es ist nicht alles immer so einfach, zweifelsfrei und glatt zu beantworten. Wo bleibt im Einzelfall die Barmherzigkeit, wenn Menschen ohne „Wenn und Aber“ mit einer starren Schablone vermessen werden? Für unser Thema gefragt:

Gibt es für Senioren, die als Christen zusammenleben wollen, keine Alternative zum Standesamt? Heißt das in jedem Fall: Entweder anerkannte Ehe oder es bleibt nur der böse Ruf „in Unzucht“ zu leben – wenn der standesamtliche Trauschein fehlt?

Wie wird man als Pastor in so einer Angelegenheit seiner seelsorgerlichen Fürsorge und Verantwortung gerecht – und zwar vor Gott und den betroffenen Menschen? Ohne Frage: Eine Ehe ist keine Privatsache, sondern eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit. Für jeden Bürger in unserem Land – nicht nur für Christen – bedeutet das: Ohne standesamtliche Trauung keine Ehe. Das ist bis heute in Deutschland der einzig legitime Weg, eine Ehe zu beginnen.

Aber bei den beiden alten Menschen ist das wegen der kleinen Rente von Peter W. nicht möglich. Ohne die bisherige Witwenrente seiner Bekannten Luise K. wären sie als „Ehepaar“ auf Sozialhilfe angewiesen. Und das wollten sie absolut nicht. Sie wollten aber auch nicht einfach so zusammenziehen, sondern vor Gott und Menschen offen zu ihrer Wohn- und Lebensgemeinschaft stehen. Und sie fragten den Pastor, ob er diese, ihre Entscheidung, im nächsten Gottesdienst der Gemeinde mitteilen und für ihr Miteinander ein Gebet sprechen würde. Beide gehörten zwar zum verbindlichen Freundeskreis der Gemeinde, waren aber keine Gemeindemitglieder.

Dieser Bitte hat der Pastor dann auch entsprochen. Denn als Seelsorger versteht er seinen Hirtendienst vom Evangelium her, als Begleiter und Moderator der Menschen in ihren vielfältigen Lebensfragen. Er weiß, dass fragende und suchende Menschen zuerst und vor allem einfühlsames Verständnis ihrer Lebenssituation brauchen. Nicht so sehr dogmatische oder gar moralisierende Statements, die von den Betroffenen eher als Bevormundung denn als Hilfe empfunden werden. Denn letztlich tun die Leute doch das, was sie wollen. Keineswegs immer das, was empfehlenswert oder richtig ist. Bis es vom Hören des Wortes Gottes auch zum Tun kommt, ist oft ein weiter Weg. In ethischen Fragen bestimmt die aktuelle Situation des Lebens die Entscheidungen der Menschen weitaus nachhaltiger als die Theorie irgendeiner Dogmatik. Das betrifft Christen ebenso wie Nichtchristen. Machen wir uns da nichts vor.

Ohne die Witwenrente von Luise K. wären sie als Ehepaar zu einem „Sozialfall“ geworden

In dem besagten Fall hätten diese beiden alten Menschen auch am liebsten standesamtlich geheiratet. Aber ohne die Witwenrente von Luise K. wären sie als Ehepaar zu einem „Sozialfall“ geworden. Das aber wollten sie sich in ihrem hohen Alter nicht antun. Also blieb ihnen nur die Möglichkeit, ihr gemeinsames Miteinander ohne Standesamt zu verwirklichen. Um nun aber nicht ins Gerede zu kommen, war es ihr Wunsch, dies der Gemeinde offen mitzuteilen.

Wohlgemerkt: Sie wurden weder kirchlich getraut, noch gab es irgendeine andere Segenshandlung. Der Entschluss der beiden wurde lediglich im Gottesdienst mitgeteilt – und die Bekanntmachung mit einem Gebet für die beiden beendet.

Wie hat die Gemeinde reagiert?

Das Echo war – wie konnte es auch anders sein – unterschiedlich. Viele freuten sich mit, dass diese beiden alten, allein stehenden Leute in einer gemeinsamen Wohn- und Lebensgemeinschaft einander Hilfe und Halt sein und füreinander Verantwortung tragen wollten. Andere hingegen empörten sich lautstark. Sie nannten das einen „unzüchtigen“ Lebenswandel. Geradezu beschämend gottlos für jemand, der bekennt, Christ zu sein. Einige sprachen sogar von Hurerei. Auch dem Pastor wurden massiv Vorhaltungen gemacht, weil er für sie gebetet hatte. Er hätte damit diese Beziehung gebilligt und bestätigt. Er könne und dürfe darum nicht länger der Pastor dieser Gemeinde sein.

Nicht wahr: Wenn das Leben ein konkretes Gesicht bekommt, dann kann es schnell zu einem Zerriss in der Gemeinde kommen. Und so kam es denn auch. Die beiden alten Leute wurden von vielen immer mehr ausgegrenzt, so dass sie in der Gemeinde schließlich kein geistliches Zuhause mehr hatten – und diese Glaubensgemeinschaft traurigen Herzens verließen.

Einige selbsternannte „Wortführer“ schleppten den Pastor vor die kirchlichen Gremien – und klagten ihn erbarmungslos an – ähnlich gnadenlos wie einst die Pharisäer jene Frau, die beim Ehebruch ertappt worden war. Und weil die einen meinten, der Pastor sei wegen dieser Angelegenheit nicht mehr tragbar, andere aber in seiner seelsorgerlichen Begleitung der beiden alten Leute nichts Unrechtes sahen, eher das Gegenteil, darum zerfiel die Gemeinde immer mehr in zwei Lager. Schließlich verließen die „Liberalen“, wie man sie verächtlich nannte, die Gemeinde – und gründeten eine neue Gemeinschaft. Zurück blieb die kleine Minderheit jener, die für sich in Anspruch nahmen, Wächter der „reinen Lehre“ zu sein und ein „Trümmerhaufen“ von Gemeinde.

Ist das im Sinn unseres Herrn?

Ich glaube es nicht. Selbst, wenn man meint, der andere befinde sich im Irrtum, so ist es eines Christen absolut unwürdig, seinen Glaubensgeschwistern und Mitmenschen in der Robe eines Inquisitors zu begegnen. Im Wort Gottes finde ich nichts dergleichen. Vielmehr schreibt der Apostel Paulus:

„Sollte jemand bei einem Fehltritt betroffen werden, so bringt ihn als geistlich Gesinnte im Geist der Milde wieder zurecht“ (Gal 6,1).

„Ein Mensch, der dem Herrn dient, soll nicht streiten, sondern allen freundlich begegnen. Er muss (die Irrenden) verständnisvoll auf den rechten Weg weisen. Denn vielleicht führt Gott sie ja zur Einsicht, dass sie umkehren und die Wahrheit erkennen“ (2Tim 2,24ff.).

In der christlichen Gemeinde gibt es immer wieder Fragen hinsichtlich dogmatischer Erkenntnisse und unterschiedliche Einsichten bezüglich der „Lebensführung“ eines Nachfolgers von Jesus. Das hat es bereits in den Urgemeinden gegeben. Selbst vom Apostel Paulus wird in der Apostelgeschichte berichtet, dass er wegen einer Lehrfrage „mit diesen Leuten in einen lebhaften Streit und Wortwechsel geriet“ (Apg 15,2). Das ist auch ganz normal.

Aber die Art und Weise, wie solche Auseinandersetzungen manchmal geführt werden, ist für Christen oftmals beschämend. Da zeigt sich alles andere als die gebotene Liebe, von der Paulus im Kolosserbrief schreibt:

„Als heilige und geliebte Auserwählte Gottes kleidet euch nun mit herzlichem Erbarmen, mit Güte, Demut, Milde, Langmut! Habt miteinander Nachsicht und verzeiht, wenn einer dem anderen etwas vorzuwerfen hat! Wie der Herr euch verziehen hat, so tut auch ihr!“ (Kol 3,12-13).

Wie ist diese Frage nun vom Wort Gottes her zu bewerten und zu entscheiden? Zwei Standpunkte stehen sich da gegenüber – und jede Sichtweise hat für sich gesehen gute und geistliche Argumente.

Ungerechtigkeit im Rentenrecht

Die Wurzel dieser Debatte in den christlichen Gemeinden Deutschlands liegt in der groben Ungerechtigkeit des derzeitigen Rentenrechts. Ohne diese Ungerechtigkeit gäbe es für Verwitwete keinen Grund, das Standesamt zu meiden. Denn das Ja-Wort auf dem Standesamt kann für Witwen und Witwer in Deutschland sehr kostspielig sein.

Schon seit längerer Zeit beschäftigen sich deshalb Betroffene und auch Gemeinden mit der Frage, was man tun könne, um solche Härten zu umgehen.

Die Ausgangslage ist folgende: Nach deutschem Recht entfallen die Ansprüche auf die Hinterbliebenenrente, wenn die Betroffenen erneut heiraten. Wenn einer der beiden von seiner geringen Rente ohnehin schon kaum leben konnte, der andere aber bisher eine hohe Rente bezog, kann das für die Frage nach einer erneuten Eheschließung ausschlaggebend sein.

Hinzu kommt, dass auch schwer einzusehen ist, weshalb zum Beispiel eine Frau, die aus familiären Gründen auf ihren Beruf verzichtet hat, nun auch auf den erworbenen Rentenanspruch ihres Ehepartners verzichten soll. War nicht auch sie an diesem Verdienst beteiligt, wenn sie während der beruflichen Tätigkeit ihres Mannes die Kinder erzog und für den Haushalt sorgte?

Diese Problematik führt auch unter bewussten Christen immer häufiger dazu, auf die Eheschließung vor dem Standesbeamten zu verzichten und stattdessen das gemeinsame Leben eher privat zu beginnen. Dabei wünschen sich die meisten, dass dies mit aller Verbindlichkeit vor Gott geschieht, und sie fragen dabei zunehmend nach einer öffentlichen Segenshandlung in der Gemeinde. Was ist in solchen Fällen zu tun? Wie verhalten wir uns in dieser Frage als Menschen, die Jesus Christus nachfolgen?

Wie gesagt, da gibt es unter Christen zwei Standpunkte. Der eine wird primär von der Dogmatik christlicher Lehre bestimmt, der andere legt den Schwerpunkt mehr auf die barmherzige Seelsorge den Betroffenen gegenüber.

Standpunkt Nummer eins

Für Gemeinden, die bekennen, dass allein die Bibel verbindliche Grundlage ihres Glaubens, ihrer Lehre und ihres Lebens ist, kann es auf diese Frage nur eine gültige Antwort in Übereinstimmung mit dem Wort Gottes geben. Für die biblische Ehe gilt: Sie ist keine Privatsache, sondern schließt immer die Öffentlichkeit ein – trotz wechselnder kultureller Rahmenbedingungen. In der Konsequenz bedeutet das für Christen

Die biblische Ehe schließt immer die Öffentlichkeit ein

in unserem Land: Keine Ehe ohne standesamtliche Trauung. Sie ist bis heute in Deutschland der einzig legitime Weg, eine Ehe zu beginnen und sie öffentlich-rechtlich abzusichern.

Das gilt für Senioren ebenso wie für junge Leute, denen gegenüber wir als Gemeinde immer betont haben, dass Christen zugleich Staatsbürger sind und sich an die Gesetze ihres Staates zu halten haben – es sei denn, sie widersprächen den Geboten Gottes (Apg 5,29). Eine Eheschließung außerhalb der staatlichen Ordnung ist auch deshalb abzulehnen, weil Christen in Gesprächen mit Politikern mit Recht betonen, wie wichtig der besondere Schutz der Ehe im Grundgesetz (Artikel 6) ist. Eine „private“ Eheschließung würde aber unausweichlich das Verständnis von Ehe in der Öffentlichkeit weiter aushöhlen und sie auf die Stufe eheähnlicher Partnerschaften stellen.

Allerdings ist die öffentlich-rechtliche Regelung der Ehe in unserem Staat zeit- und kulturgebunden. Sie ist schon in europäischen Ländern verschieden und kann sich auch morgen bei uns ändern. Es kann also nicht darum gehen, ihren Inhalt als unaufgebbar zu verteidigen. Aber so lange sie bei uns gilt und wir in diesem Staat leben, sind wir an sie gebunden – auch und gerade als Christen. Anstatt nach eigenen Wegen der Eheschließung außerhalb der staatlichen Ordnung zu suchen, sollten wir alle legitimen Möglichkeiten unseres Rechtstaates nutzen, um Ungerechtigkeiten offen anzusprechen und an einer guten Gesetzgebung mitzuwirken.

Standpunkt Nummer zwei

Entscheidend ist, dass ein unwiderruflicher Ehebund öffentlich vor Zeugen geschlossen wird

Aus seelsorglichen Erwägungen können und sollten auch Rentnerpaare in einer kirchlichen Segenshandlung einander „anvertraut“ werden, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht bereit und in der Lage sind, auf dem Standesamt den Bund des Lebens einzugehen. Voraussetzung für so eine Art von kirchlicher Traufeier wäre allerdings ein notariell beglaubigter Partnerschaftsvertrag, der Fragen der Verbindlichkeit und Fürsorge sowie die rechtlichen Folgen im Fall eines Scheiterns „dieser als christliche Ehe verstandenen Partnerschaft“ regelt. Zu den nachvollziehbaren Gründen gegen den Gang zum Standesamt gehöre des weiteren auch die Rücksicht auf Kinder aus erster Ehe und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen.

Die als christliche Ehe verstandene Partnerschaft hat zweifelsohne öffentlichen Charakter und gewährt den Partnern Rechtsschutz – und weiß sich dem biblisch-geprägten Ehebild uneingeschränkt verpflichtet. Für Menschen, die sich diesem Leitbild verpflichtet wissen, kann und darf die Gemeinde Gottes Segen erbitten. Hingegen: Lebensgemeinschaften, die nicht auf Dauer angelegt sind, werden eindeutig abgelehnt.

Nirgends wird in den biblischen Schriften festgelegt, ob eine Ehe vor Kirche oder Staat geschlossen sein soll.

Lediglich der „öffentliche Charakter“ wird bezeugt. Bei der Frage, ob eine Ehe ohne Trauschein möglich ist, ist dies zu berücksichtigen. Da die Bibel nun aber über die Rechtsform einer Eheschließung keine Aussagen macht, hat eine kirchliche Traufeier darum nicht weniger öffentlichen Charakter wie das Standesamt. Die (in Deutschland) vor einer weltlichen Behörde geschlossene Ehe mit Trauschein ist eine kulturelle Form, aber kein Gebot Gottes. Da Christen der Obrigkeit gehorchen, solange diese nicht von ihnen verlangt, Gottes Gebote zu übertreten, werden sie diese Form der Eheschließung zwar generell unterstützen. Aber wo und wenn der Staat die Förderung der Ehe nicht ausreichend wahrnehme oder Eheschließungen verhindere (wie auch bei der Ungerechtigkeit im Wegfall der Witwenrente), können Christen auch ohne staatlichen Trauschein einander „anvertrauen“. Das sei bei den Rentner-Partnerschaften der Fall. Entscheidend ist nicht, welche kulturelle Form eine Gesellschaft gewählt hat, entscheidend für eine von Gott gesegnete Lebensgemeinschaft ist, dass ein unwiderruflicher Ehebund öffentlich vor Zeugen geschlossen wird.

Seelsorgliche Fürsorge und Begleitung bedeutet immer auch, individuell und barmherzig auf die jeweils besondere Lebenssituation der Betroffenen einzugehen. Es kann also nicht primär um „Richtigkeiten“ gehen, ohne „Wenn und Aber“, sondern vor allem darum, Menschen in ihrer speziellen Lebenssituation zu helfen, Entscheidungen zu treffen, die eine verantwortliche Lebensgestaltung vor Gott und Menschen ermöglicht. Im übrigen: Niemand hat das Recht, sich zum Richter anderer zu machen und über sie zu Gericht zu sitzen. Das steht allein dem zu, der ohne Sünde, gerecht und unparteiisch ist: dem barmherzigen Gott! (Jak 4,11-12). Jedenfalls: Die Barmherzigkeit triumphiert über das Gericht (Jak 2,13).

Wie gehen wir damit um?

Sollen wir uns bei unterschiedlicher Erkenntnis gegenseitig den rechten Glauben absprechen? Gottes Wort jedenfalls mahnt, unterschiedliche Erkenntnisse und Standpunkte nicht zum Zankapfel zu machen, sondern als Christen einander so zu begegnen, wie es der Apostel Paulus im Epheserbrief schreibt:

„Wandelt würdig der Berufung, die an euch ergangen ist, mit aller Demut und Sanftmut, mit Geduld als solche, die einander in Liebe ertragen, und seid eifrig bemüht, die Einheit des Geistes (oder: die Einigkeit im Geist) durch das Band des Friedens zu erhalten“ (Eph 4,2-3).

Es geht nicht um einen generellen Freibrief, das Standesamt als überflüssig oder nebensächlich zu betrachten

Bei der Problematik, der „als christliche Ehe verstandenen Partnerschaft von Senioren“ geht es ja nicht um einen generellen Freibrief, das Standesamt als überflüssig oder nebensächlich zu betrachten, sondern es geht um eine seelsorgliche Lösung für die betroffenen Menschen. Im Grundsatz sprechen sich die Vertreter von Standpunkt zwei nicht dagegen aus, dass der Weg zum Standesamt der normale und übliche Weg ist – für alle, die miteinander in der Partnerschaft einer Ehe leben möchten. Aber neben der Regel gibt es Lebenssituationen, die nicht mit einem Standard-Lineal vermessen werden können. Und hier gebietet es die seelsorgliche Fürsorge, für die davon Betroffenen eine barmherzige Lebensmöglichkeit zu finden, die für Menschen in ihrer Bindung an Gott vertretbar ist. Eine „ideale“ Lösung wird es bei solchen Ausnahmen nie geben können, aber eine, die dazu beiträgt, dass davon Betroffene vor Gott und Menschen verantwortlich und rechtschaffen leben können.

Mit dem seelorglichen Zugeständnis, ohne standesamtlichen Trauschein das Zusammenleben eines Rentnerpaares zu ermöglichen – immer die Problematik des Wegfalls einer Witwen- oder Witwerrente vorausgesetzt – geht es ja auch darum, die davon Betroffenen vor einem unzüchtigen Leben zu bewahren. Denn mit einem kategorischen „Nein“ zu einer verantwortlichen Wohn- und Lebensgemeinschaft würde man diese Christen der Gefährdung aussetzen, in Unzucht zu leben und damit ihr Gewissen unerträglich zu belasten. Nicht von ungefähr spricht der Apostel Paulus diese Gefährdung im 1. Korintherbrief unmissverständlich an, wenn er schreibt:

„Zur Verhütung der Unzucht aber mag jeder Mann seine Ehefrau und jede Frau ihren Ehemann haben“.

Auch als Christen können wir den Begierden des Fleisches erliegen – als Ledige, Verwitwete und als Verheiratete. Gottes Wort mahnt darum:

„Gott will, ihr sollt ein heiliges Leben führen und mit der Unzucht nichts zu schaffen haben“ (1Thess 4,3).

Und eben: Damit dies den betroffenen Christen gelingt, ein „heiliges Leben“ zu führen, sollten wir ihnen als Brüder und Schwestern im HERRN in aller Demut helfen, ihre Lebenssituation erleichtern und nicht erschweren.

Es gibt Leute, die sich hinter irgendwelchen dogmatischen Mauern verschanzen – und die betroffenen Menschen mit frommen Redensarten allein lassen

Nebenbei gesagt: Das Eheversprechen vor dem Standesamt ist heutzutage bereits weitestgehend zu einer formalen Angelegenheit geworden. Angesichts der Tatsache, dass diese „Eheversprechen“ innerhalb eines Jahres auch gegen den Willen des Ehepartners durch Scheidung wieder als beendet erklärt werden kann, ist der Wert so eines standesamtlichen Versprechens doch schon längst zu einer Farce geworden. Darüber hinaus werden von Staat und Gesellschaft eheähnliche Lebensgemeinschaften nicht nur anerkannt, sondern der traditionellen Ehe bereits mehr oder minder gleichgestellt. Wo immer auch heute unverheiratete Männer und Frauen ohne standesamtliche Trauung zusammenleben, an keiner Stelle wird hier jemandem die rechtmäßig erworbene Rente storniert. Nur wer als verwitwetes Paar erneut standesamtlich „heiratet“, der wird mit dem Wegfall einer Verwitwetenrente bestraft, während alle anderen verwitweten Leute unbehelligt bleiben, wenn sie als Paar ohne standesamtliche Trauung in einer Wohn- und Lebensgemeinschaft zusammenleben.

Diese grobe Ungerechtigkeit im derzeitigen Rentenrecht ist der eigentliche Skandal. Darüber sollten man sich aufregen – und nicht über jene, die in ihrer Verantwortung vor Gott und Menschen in ihrer Gemeinde Gottes Hilfe und Segen suchen, weil sie als Christen nicht einfach „weltlich“ zusammenleben wollen, sondern dies verantwortlich und verbindlich vor Gott und Menschen zum Ausdruck bringen möchten.

Nicht nur „Sprüche“ klopfen

Christliche Gemeinden können nicht einfach so tun, als wäre dies damit beantwortet, dass man die betroffenen Menschen damit „abspeist“, sie müssten eben mit dem auskommen, was übrig bleibt, wenn eine der bisherigen Renten wegfällt. Dort, wo die „Seniorenehe“ tatsächlich allein an den wirtschaftlichen Voraussetzungen scheitert, sollten Gemeinden darüber nachdenken, jenen Betroffenen eine entsprechende finanzielle Hilfe anzubieten, die ihnen eine standesamtliche Heirat ermöglicht. Aber es ist ja immer einfacher, irgendwelche „Sprüche“ von sich zu geben, als christliche Nächstenliebe zur Tat werden zu lassen. Nicht von ungefähr schreibt der Apostel Johannes in einem seiner Briefe:

„Lasst uns nicht lieben mit Worten und mit der Zunge, sondern mit der Tat und in Wahrheit. Daran werden wir erkennen, dass die Wahrheit Gottes unser Leben bestimmt“ (1Joh 3,18-19).

Jedenfalls: Gemeinden, die sich darüber Gedanken machen, wie sie ihre seelsorgerlichen Verantwortung und Fürsorge den Betroffenen gegenüber wahrnehmen können, entsprechen dem „Liebesgebot“ ihres HERRN und Erlösers Jesus Christus mehr als alle jene Leute, die sich hinter irgendwelchen dogmatischen Mauern verschanzen – und die betroffenen Menschen mit frommen Redensarten allein lassen. Immer mehr Gemeinden aber wissen sich vor Gott auch für jene Menschen verantwortlich, die sich in „vertrackten“ Lebenssituationen befinden: Geschiedene und Gescheiterte, Verwitwete und Verwundete. Alle, die an ihrem „Schicksal“ leiden, deren Herz und Lebensmut gebrochen ist. Ist es denn Sünde, solchen Menschen behilflich zu sein, neues „irdisches“ Lebensglück zu bekommen?

Unter evangelikalen Christen findet in der Frage: „Soll man Senioren ohne Trauschein ‚trauen‘?“ seit einiger Zeit ein Umdenken statt. So hat z. B. die Leitung der größten deutschen Freikirche, der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (der Baptisten- und Brüdergemeinden), sich darauf verständigt, dass jede Gemeinde in dieser Frage für sich eine „begründete Entscheidung“ fällen könne. Jede Gemeinde könne sich dafür oder dagegen aussprechen. So hat zum Beispiel die Gemeinde Reutlingen ein Seniorenpaar „gesegnet“, und der Leitungskreis der Baptistengemeinden in Hannover hat angeregt, in finanziellen Härtefällen eine „Segnung“ vorzunehmen, wenn die Partner zuvor einen notariell beglaubigten Partnerschaftsvertrag geschlossen haben. Pastoren, die eine „Kirchenehe“ trauen, begehen nach geltendem Recht zwar eine Ordnungswidrigkeit, die jedoch nicht bestraft wird. Es gebe Pläne, diese Ordnungswidrigkeit ganz abzuschaffen, wie aus dem Bundesjustizministerium verlautet.

Das „Pro und kontra“ in dieser Frage zieht sich quer durch die Gemeinden. Während die einen die „Seniorenehe“ ohne Trauschein als Gesetzlosigkeit bezeichnen und hier die unabdingbare Ehrfurcht vor dem Wort Gottes vermissen, sind andere der Meinung, dass sie eine derartige Unterstellung für unangemessen halten, sich aber an dieser Stelle ihr Verständnis vom Wort Gottes unterscheidet – und man den jeweils Betroffenen in ihrer Situation seelsorgerlich mit Barmherzigkeit begegnen sollte, statt ihnen eine lehrmäßige Sichtweise um die Ohren zu hauen.

Was für die einen bedeutet, dass Gottes Wort außer Kraft gesetzt wird, weil die Wünsche der Menschen über Gottes Wort gestellt werden, sagen die anderen: Als Seelsorger kann ich den Menschen doch nicht einen solchen Mühlstein um den Hals hängen, indem ich sage: „Ehe ohne Trauschein ist immer und überall Sünde!“, ohne dabei die besondere Situation der betreffenden Rentner mit einzubeziehen.

Auflösung gundlegender Werte?

Was den alten Leuten recht ist, kann das den jungen Menschen dann noch verwehrt werden?

Ist also jeder Christ und jede Gemeinde sein eigener Papst, indem man meint, die Bibel eben „anders“ auslegen zu können? Eben immer so, wie es gerade seelsorgerlich angebracht zu sein scheint? Führt das nicht unweigerlich zur Auflösung grundlegender, christlicher Werte, wenn man zulässt, ohne Trauschein zusammenzuleben? Hat man dann nicht Präzedenzfälle, wenn man hinsichtlich „Senioren-Ehen“ ohne Trauschein ein Auge zudrückt – und kriegt das aus einer Gemeinde nicht mehr raus, geschweige denn aus den Köpfen der Leute? Wenn die Dämme brechen, kriegt man die in der Regel nicht mehr dicht! Nicht wahr: Und was den alten Leuten recht ist, kann das den jungen Menschen dann noch verwehrt werden?

Auf der anderen Seite: Es ist für jeden Seelsorger unheimlich schwer, im Einzelfall die notwendige Konsequenz in Liebe zu leben, ohne richtend, arrogant und menschenverachtend zu werden. Was würde Jesus tun? Auch diese Frage lässt sich von der Bibel her unterschiedlich beantworten, je nachdem, wo man den seelsorgerlichen Schwerpunkt legt, auch, und gerade dann, wenn es einem darum geht, bibeltreu zu unterweisen. Mit einer ähnlichen Frage wurde Jesus auch einst von den Pharisäern konfrontiert. Es ging um die Auslegung des Sabbat-Gebotes. Klar und unmissverständlich heißt es in den zehn Geboten Gottes: Gedenke des Sabattages, dass du ihn heilig hältst! Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Geschäfte verrichten. Aber der siebte Tag ist ein Ruhetag zu Ehren des HERRN, deines Gottes (2Mose 20,8).

Die Pharisäer aber erhoben immer wieder schwere Vorwürfe gegen Jesus, dass er den Sabbat – also Gottes Wort – brechen würde, weil er am Sabbat tat, was er nach Meinung und Schriftauslegung der Pharisäer nicht tun dürfe. Sie beriefen sich kompromisslos auf das Gebot und verloren dabei das Entscheidende aus den Augen: Barmherzigkeit!

Und einmal sagte Jesus ihnen ohne Wenn und Aber: Das Wohlergehen des Menschen hat stets Vorrang vor dem Sabbatgebot. Denn der Sabbat ist da um des Menschen willen und nicht der Mensch um des Sabbats willen (Mk 2,27).

Nun gibt es ja hinsichtlich einer Eheschließung kein Gebot in Gottes Wort, sondern es werden lediglich unterschiedliche kulturelle Traditionen bezeugt, die zwar öffentlichen Charakter haben, aber nicht an eine religiöse oder staatliche Institution gebunden sind. Eine staatlich anerkannte Trauung vor einem Standesamt gibt es in Deutschland erst seit 1875. Vor dieser Zeit wurden Ehen von den Kirchen geschlossen, wie zum Beispiel noch heute in Österreich, und davor auch in Gegenwart der jeweiligen Familien. Man kann und darf darum aus dem kulturell-bedingten Ritus eines Eheversprechens nicht ein Gesetz der Meder und Perser machen, das für alle Ewigkeit zu gelten hat. Das Entscheidende ist und bleibt der öffentliche Charakter eines Eheversprechens. Und der ist bei einer kirchlichen Segnung zweifelsohne gegeben.

Ist nicht die Ehe um des Menschen willen da und nicht der Mensch um der Ehe willen?

Und wenn der Sabbat da ist um des Menschen willen und nicht der Mensch um des Sabbats willen, darf man dann nicht auch zu der Auffassung kommen, dass die Ehe um des Menschen willen da ist und nicht der Mensch um der Ehe willen? Darf dann das gegenseitige Versprechen eines Rentnerpaares in ihrer besonderen Lebenssituation für eine lebenslange Wohn- und Lebensgemeinschaft nur vor dem offiziellen Standesamt gegeben werden – und nicht auch im Rahmen einer Segenshandlung einer christlichen Gemeinde, um vor Gott zu gelten? Wie barmherzig darf Seelsorge im Einzelfall sein?

Steht und fällt das nur mit dem eigenen Gewissen? Ist zur Beantwortung dieser Frage der folgende Rat des Apostels Paulus nicht eine gute Leitlinie und eine biblisch-gesunde Orientierungshilfe? Im Zusammenhang mit Fragen unterschiedlicher Erkenntnis schreibt der Apostel:

„Der eine ist zum Beispiel davon überzeugt, alles essen zu dürfen. Der andere, der in seinem Glauben schwach ist und Angst hat, sich zu versündigen, isst nur pflanzliche Kost. Wer alles isst, darf den nicht verachten, der nicht alles isst. Und wer nicht alles isst, darf den nicht verurteilen, der alles isst. Gott hat ihn doch genauso angenommen wie dich. Wenn du ihn verurteilst, ist es, wie wenn du dich zum Richter über jemand machst, der im Dienst eines anderen steht. Wer bist du, dass du dir so etwas anmaßt? Ob jemand mit seinem Tun bestehen kann oder ob er nicht besteht, das zu beurteilen ist einzig und allein Sache seines Herrn, dem er verantwortlich ist. Du, wer bist du, dass du über einen fremden Diener urteilst? Er steht oder fällt dem eigenen Herrn – und nicht dir.

Der eine macht einen Unterschied zwischen heiligen Tagen und gewöhnlichen Tagen; der andere macht keinen solchen Unterschied. Wichtig ist, dass jeder mit voller Überzeugung zu dem stehen kann, was er für richtig hält.

Woher nimmst du dir da also das Recht, deinen Bruder oder deine Schwester zu verurteilen? Und du – woher nimmst du dir das Recht, deinen Bruder oder deine Schwester zu verachten? Wir alle werden einmal vor dem Richterstuhl Gottes stehen.“ (Röm 14,1ff.).


 

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