ThemenWort- und Themenstudien

Hat die standesamtliche Trauung eine biblische Grundlage?

Nach biblischer Lehre wird die Eheschließung auf dem Standesamt vollzogen. „Das ist selbstverständlich“, werden die einen sagen, „eine unsinnige Herausforderung“, die anderen. Da sich nun aber alle über die praktische Bedeutung der Diskussion einig sind, erübrigt es sich, hierauf einzugehen, und wir können uns ohne Umschweife auf die biblische Grundlage unserer These konzentrieren.

Dabei erscheint es jedoch angebracht, vorweg zwei Auffassungen zu erwähnen, die im Widerspruch zu unserer These stehen, und die wir deshalb ablehnen müssen, obwohl sie in unseren Tagen offensichtlich viel Zustimmung finden.

Erste Auffassung, die verworfen werden muss: Die Eheschließung erfolgt durch die geschlechtliche Vereinigung.

Dem steht die biblische Aussage entgegen. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen: Obwohl die geschlechtliche Vereinigung in Gottes Augen ein wichtiges Ereignis darstellt und auf die betreffende Person eine nachhaltige Wirkung hat, ist sie keine Eheschließung.

Geschlechtliche Vereinigung ist keine Eheschließung

Der Beweis dafür findet sich in einer Bestimmung, die dem Volk Israel von Gott gegeben wurde:

„Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben. Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er das Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen“ (2Mo 22,15-16).

Was besagt das? Nun, hier wird festgestellt, dass es sich bei der stattgefundenen geschlechtlichen Vereinigung noch nicht um eine Eheschließung gehandelt hat, da das Gesetz den Mann im Anschluss daran erst verpflichtet, das Mädchen zu heiraten. Und dabei geht es nicht nur um die öffentliche Regelung eines bereits vorhandenen Ehestandes, denn der Vater des jungen Mädchens hat das Recht, sich der Heirat zu widersetzen.

Der Apostel Paulus sagt in 1Kor 6,16-17 (eine grundsätzliche Aussage zu unserem Thema) nichts anderes:

„Oder wisst ihr nicht, dass, wer der Hure anhängt, ein Leib mit ihr ist? ‚Denn es werden‘, heißt es, ‚die zwei ein Fleisch sein.‘ Wer aber dem Herrn anhängt, ist ein Geist mit ihm.“

Wenn Paulus von Unzucht und sexuellen Verbindungen mit einer Hure spricht, bestätigt er zwar, dass derjenige sich mit ihr eins macht und ein Fleisch mit ihr ist, aber er nennt es nicht Ehe. Er führt diese Situation an, um die Unvereinbarkeit einer solchen Verbindung bei gleichzeitiger Verbindung mit Jesus Christus verständlich zu machen. Für einen Gläubigen ist es unmöglich, einerseits ein Fleisch mit der Hure, andererseits ein Geist mit dem Herrn zu sein.

Ganz anders spricht Paulus im folgenden Kapitel des gleichen Briefes von der geschlechtlichen Verbindung in einer Ehe. Dort mag es vorkommen, dass ein Gläubiger der Ehemann (oder die Ehefrau) einer Heidin (oder eines Heiden) ist. Fürchtet euch nicht, sagt er, beieinander zu wohnen, denn der gläubige Partner heiligt den ungläubigen. Somit ist ihre geschlechtliche Verbindung in den Augen Gottes gerechtfertigt, wenn ein Ehebund besteht (1Kor 7,12-14). Es handelt sich um eine völlig andere Situation gegenüber dem außerehelichen Verkehr mit der Hure.

Zweite Auffassung, die zu verwerfen ist: Die Eheschließung gründet sich auf ein gegenseitiges Versprechen, das sich das Paar im Geheimen gibt.

Hier haben wir eine Vorstellung, die überzeugender wirkt und scharfsinniger ist als die zuvor genannte. Sie bestätigt, dass die geschlechtliche Vereinigung noch keine Ehe ist, behauptet es aber von dem gegenseitigen Versprechen zweier Personen, die sich lieben, vor Gott eins werden und es auch bleiben wollen. Demnach wäre die Ehe ein Gelöbnis unter vier Augen zwischen Mann und Frau.

Die Bibel bezeichnet die Ehe in Mal 2,14 und (nach dem Verständnis der meisten Ausleger) zweifellos auch in Spr 2,17 als einen Bund. Genügt es nun nicht, wenn die beiden Beteiligten den Bund unter sich schließen? Warum soll da noch ein Dritter, der Standesbeamte, eingeschaltet werden? Diese Einstellung – sie ist noch eine Neuerscheinung in der Geschichte der christlichen Theorie – ist nicht biblisch.

Die biblische Grundlage für die standesamtliche Trauung

Kann das gegenseitige Versprechen unter vier Augen erfolgen?

Wir sind nunmehr in der Lage, unsere Frage genauer zu formulieren: Kann das gegenseitige Versprechen, das den Ehebund ausmacht, unter vier Augen erfolgen oder muss es seinen öffentlich objektiven Charakter haben, der ihm kurz gesagt durch den Standesbeamten verliehen wird? – Und damit fällt uns die Aufgabe zu, eine biblische Lehre darzulegen, über die sich die Bibel selbst nicht zusammenhängend und oft nur andeutungsweise äußert. In der Heiligen Schrift gibt es kein 11. oder 614. Gebot, das vorschreibt: „Du sollst deinen Ehebund auf dem Standesamt schließen!“ Bestünde ein solches Gebot, dann wäre unsere Frage gegenstandslos.

Für seine Abwesenheit gibt es zwei Gründe. Der erste Grund ist ganz einfach die Tatsache, dass es in den israelitischen Ortschaften kein Standesamt gab. Ja selbst in den griechisch-römischen Städten war diese Einrichtung unbekannt. Die Art und Weise, wie die Gemeinschaft und die Obrigkeit in biblischen Zeiten den Ehebund bestätigten, entsprach nicht unseren Gepflogenheiten. Zum Zweiten gibt es in der ganzen Schrift keine systematische Darstellung vom Wesen und Recht der Ehe. Wie bei den meisten biblischen Lehren wird auch diese ethische Frage nicht so behandelt, wie wir es von unseren Lehrbüchern her kennen. Trotzdem befasst sich die Bibel auf mancherlei Weise mit der Ehe. Je nach Anlass, oft wie beiläufig, greift sie das Thema auf. Hier findet sich eine Anweisung, dort eine andere, und das, was in den zahlreichen Texten enthalten ist, muss man zusammentragen.

Doch warum hat Gott diese Taktik gewählt, nicht nur in Bezug auf die Ehe, sondern auch im Blick auf viele andere Fragen? Weil es ganz sicher die beste Methode ist. Und wenn wir darüber nachdenken, welche vielfältigen Aufgaben ein Bibeltext hat, wird es uns auch verständlich. Das Wort Gottes ist ja nicht nur ein Lehrbuch, es ist zugleich unser Lebensbrot und soll Gelehrten wie Ungelehrten dienen. So wie im medizinischen Bereich die Form der roten Blutkörperchen die einfachste und doch vollkommenste ist, um alle notwendigen Funktionen zu erfüllen, so ist auch die Methode, die Gottes Weisheit für die Bibel gewählt hat, die beste, um allen Aufgaben gerecht zu werden. Es muss daher eine gewisse Arbeit geleistet werden (und das erklärt die Daseinsberechtigung der Theologen), um in den verschiedenen Texten das, was die Bibel mehr oder weniger versteckt über die Ehe lehrt, zu entdecken und zusammenzutragen. Was also können wir über die biblische Grundlage für die standesamtliche Trauung sagen?

In der Bibel wird das als Ehe bezeichnet, was man in Israel und darüber hinaus auch in der griechisch-römischen Gesellschaft darunter verstand.

Was Gott in der Bibel über die Ehe offenbart, über ihre Einsetzung durch Gott selbst (1Mo 2) oder über bestimmte, von ihm gewollte Merkmale, betrifft Tatsachen, die allgemein bekannt sind und daher vorausgesetzt werden. Die Menschen, mit denen Gott über die Ehe spricht, wissen, was er meint, da sie von der Ehe eine bestimmte, fest umrissene Vorstellung haben. Und nach diesem allseits anerkannten Vorstellungen handelt es sich bei der Eheschließung um ein gesellschaftliches Ereignis. Es unterliegt tatsächlich keinem Zweifel, dass in den meisten Kulturen, wenn nicht in allen, die Ehe nicht durch eine private Vereinbarung zustande kommt. In Israel war der Ehevertrag eine öffentliche Abmachung, in die die ganze Gemeinschaft mit einbezogen wurde.

Wie können wir das beweisen?

  • Erstens durch die Rolle des Brautvaters. Es handelt sich üblicherweise um einen Vertrag, der nicht zwischen zwei einzelnen Personen, sondern zwischen den Familien abgeschlossen wurde. Schon das zeigt eine deutliche Ausrichtung auf die Öffentlichkeit.
  • Mit dem Einschreiten der Ältesten, wenn die Jungfräulichkeit der Braut angefochten wurde. In 5Mo 22,13-21 lesen wir, was zu tun war, wenn ein Mann nachträglich die Jungfräulichkeit der Braut abstritt. Man suchte die Ältesten der Stadt auf, die nach heutigen Begriffen das Richteramt ausübten. Da gab es nichts Privates!
  • Mit dem außerordentlich öffentlichen Charakter, den das damit verbundene Zeremoniell und die Bräuche trugen. Anlässlich der Hochzeit fand ein Fest statt, dessen Ablauf sich an festgelegte Regeln hielt. In den Hochzeitsgleichnissen Jesu werden sie wiederholt erwähnt.
  • Weiter mit dem Hochzeitsgeld, das der Bräutigam der Familie seiner Braut zahlte. Dieses Geld ist nicht als Brautkauf zu werten, selbst wenn es dazu entarten konnte und dann eine entehrende Behandlung der Braut darstellte, die zum käuflichen Gegenstand herabgewürdigt wurde. Doch dem eigentlichen Sinn nach handelte es sich um eine Garantie für die Braut. Das vom zukünftigen Ehemann gegebene Versprechen wurde damit objektiviert und damit glaubwürdiger. Auch darin zeigt sich die objektive, soziale, überpersönliche Besonderheit des Ereignisses.

Zur Unterstützung der obigen Feststellungen findet sich in 1Mo 34 eine beachtenswerte Geschichte: Sichem, der Sohn Hamors, verliebt sich in Dina, die Tochter Jakobs. Er weiß ihr den Hof zu machen, er verführt sie, sie willigt ein und sie schlafen zusammen. Das Verhältnis ist so glücklich (sie lieben sich und da der junge Mann sich verantwortlich weiß, will er sich binden), dass der Vater Sichems zu Jakob geht und verspricht, alles zu ordnen. Doch die Brüder Dinas sind empört. Man hat ihre Schwester wie eine Hure behandelt, und sie wollen sich rächen. Unser Text verurteilte zwar die Maßlosigkeit ihrer Rache und ihre Hinterlist, mit der sie zu Werke gehen, bestreitet aber nicht die Berechtigung ihres Einspruchs: „Durfte er unsere Schwester wie eine Hure behandeln?“ In diesem Punkt muss ihnen Jakob Recht geben. So zahlen Sichem und seine ganze Familie mit ihrem Leben für die Sünde des vorehelichen Geschlechtsverkehrs. Gewiss, eine Strafe, die in keinem Verhältnis zur begangenen Tat steht. Trotzdem ist die Geschichte ein gutes Beispiel für die soziale und öffentliche Bedeutung der Ehe.

In Israel begnügte man sich im Übrigen noch nicht mit dem Abschluss eines Familienvertrages, um die eheliche Vereinigung zuzulassen. Darüber hinaus wurde zwischen beiden Ereignissen noch eine kürzere oder längere Zeitspanne eingeschoben. Rechtlich befanden sich die Verlobten (im Unterschied zu den heutigen Regeln) bereits im Stand der Ehe. Das Heiratsgeld war gezahlt, und im Falle der Untreue galt die Braut als Ehebrecherin. Trotzdem wurde die geschlechtliche Vereinigung bei denen, die dem Herrn in Treue dienten, erst nach der öffentlichen Hochzeitsfeier vollzogen.

Der Fortbestand der einmal anerkannten ehelichen Verbindung war eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit, die die Ältesten der Stadt überwachten.

Der eindrucksvollste Text hierzu findet sich im Römerbrief (7,2). Dort heißt es, dass die Frau „durch Gesetz“ (durch das Gesetz) an ihren Mann gebunden ist. Die Ausleger zögern: Ist es das römische Recht oder das israelitische Gesetz, an das Paulus denkt? Der hier zum Ausdruck kommende Gedanke betrifft eher die „Rechtmäßigkeit“ als ein besonderes Gebot, denn im Original steht kein Artikel. Auf diese Weise ist die Frau rechtlich gebunden. Es ist ein Begriff aus der Rechtspflege. Die Tatsache, dass der Ehebruch wie ein Verbrechen bestraft wird, bestätigt es. Nach 5Mo 22,22 gehört es zu den Pflichten der Ältesten, den Repräsentanten der Obrigkeit, selbst dann, wenn von Seiten des Ehemannes keine Klage vorliegt, die Ehebrecher mit dem Tod zu bestrafen. Wir sehen: Bei der Ehe geht es nicht nur um eine Privatangelegenheit zwischen zwei Personen.

Wenn nun aber die bestehende Ehe unter der Aufsicht der Obrigkeit steht und zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehört, dann kann auch ihr Beginn nicht ohne Beziehung zu ihr sein. Wenn sie über die eheliche Treue zu wachen hat, wie das auf Grund der angeführten Schriftstellen nicht angezweifelt werden kann, dann muss das gegenseitige Versprechen notwendigerweise vor ihr abgelegt werden. Die Eheleute schließen nicht nur vor Gott einen Bund (ob sie sich dessen bewusst sind oder nicht), sondern dem Willen Gottes gemäß auch vor der Obrigkeit, die Gottes Dienerin ist. Ihr wurde die göttliche Macht und Befugnis übertragen, die Ordnung des öffentlichen Lebens aufrecht zu erhalten. Und dazu gehört auch unter anderem die Eheschließung.

Der Ablauf dieses Vorgangs mag unterschiedlich sein. In manchen Ländern begnügt sich die Obrigkeit mit dem Offenkundigwerden des Ehebündnisses. Sie wird durch das öffentliche Gerücht von der Heirat in Kenntnis gesetzt und erkennt sie an. Die Behörde kann die Angelegenheit auch einem Vertreter übertragen. In nicht wenigen Volksgruppen dient der Priester als Vollzugsperson. Das war und ist bis heute in Israel der Fall. Die Juden verheiraten sich vor dem Rabbi, was für die dort lebenden Christen zum Problem wird; sie sind gezwungen, im Ausland zu heiraten. In den Vereinigten Staaten kann der Gemeindepfarrer auf Grund einer besonderen Lizenz den Trauakt zelebrieren. Das Verfahren, wie es in unserer westlichen Zivilisation und darüber hinaus in weiten Teilen der Erde üblich ist, entspricht einer Entwicklung und staatlichen Organisation, die durchaus richtig und normal ist. Die Erklärung der Verlobten erfolgt auf dem Standesamt vor Trauzeugen und insbesondere vor dem Standesbeamten, dem Vertreter des Bürgermeisters, der dann die Eheschließung im Namen des Rechts ausspricht. Dabei handelt es sich keineswegs um einen Machtmissbrauch von Seiten der Obrigkeit, denn wie wir gesehen haben, ist die Ehe eine Verbindung von weit tragender sozialer und objektiver Bedeutung.

Es gibt noch eine dritte Erwägung, die mehr theologischer Art ist und die biblische Bedeutung der Ehe und des Leibes betrifft.

Nach Darstellung der Heiligen Schrift vereinigen sich in der Ehe zwei Menschen zu einem Fleisch. Es ist nicht die Vereinigung von zwei Herzen zu einer Seele. Hier kommen oft Verwechslungen vor. Gewiss gehört auch das zur göttlichen Absicht, dass in der Ehe die Vereinigung von zwei Herzen zum Ausdruck kommt, aber das ist nicht das, was die Ehe ausmacht.

Nach den Gedanken der Bibel bedeutet der Leib mehr als die 40-80kg unseres Körpergewichts. „Der Leib“, das umfasst unser ganzes Dasein in dieser Welt: unser Haus, unsere wirtschaftliche Stellung, unsere Existenzmöglichkeiten (bios), unsere soziale Situation. Symbol dafür ist unser Name. Und so muss auch die Ehe als die Vereinigung von zwei Menschen in diesem erweiterten Sinn verstanden werden: eine freiwillige Vereinigung, die zunächst im engeren Sinn das Einswerden des Fleisches meint, darüber hinaus aber auch den wirtschaftlichen, sozialen Zusammenschluss, um eine winzige Zelle der großen menschlichen Gemeinschaft zu bilden. Die Sünde der Unzucht, die Paulus anprangert, stellt eine Spaltung im Inneren des so verstandenen Leibes dar:

„Flieht die Unzucht! Jede Sünde, die ein Mensch begehen mag, ist außerhalb des Leibes; wer aber Unzucht treibt, sündigt gegen den Leib“ (1Kor 6,18).

Der Ausdruck „außerhalb des Leibes“ ist auffallend. Unter anderem (es gibt mehrere Deutungen) bezeichnet er eine unnatürliche Teilung des Leibes im weiteren Sinn und sagt, dass sich die Sünde gegen ihn richtet.

Wenn gewisse Christen in wohlmeinender Absicht die gesellschaftliche Bedeutung der Ehe nicht wahrnehmen, dann gibt es hierfür zwei Gründe:

  • Entweder sie sind das Opfer einer falschen Vorstellung von Ehe und verwechseln die in der Ehe zum Ausdruck kommende Liebe mit der Ehe selbst
  • oder sie sind dem modernen Individualismus verfallen, der sich der Gemeinschaft im Grunde verweigert.

Die Vorstellung, der Gesellschaft anzugehören, wird mehr und mehr als anstößig empfunden. Sicher beschränkt sich unser Menschsein nicht darauf, Teil der Gesellschaft zu sein. Wir haben auch eine Beziehung zu Gott. Doch wohl oder übel ist jeder von uns ein Glied der menschlichen Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten, die diese Zugehörigkeit mit sich bringt. Und hier wird nun die Unterordnung und der Gehorsam gegenüber der von Gott verordneten Obrigkeit verbindlich – auch dann, wenn sie nicht nach Gott fragt; auch dann, wenn sie Gott leugnet – sie ist von Gott eingesetzt, um über die Ordnung des öffentlichen Lebens zu wachen.

Nur wer diese Tatsachen übersieht, kann die standesamtliche Trauung ablehnen. Wo sie jedoch anerkannt wird, offenbart sie sich als eine Maßnahme der göttlichen Weisheit, die stets gut ist und unser Bestes will. Denn was gilt selbst bei größter Aufrichtigkeit das Versprechen derjenigen, die, eng aneinander geschmiegt, langsam von den Wogen der Zärtlichkeit und Lust erfasst werden? Gewiss, sie selbst glauben in diesem Augenblick an die Dauerhaftigkeit ihrer Treueschwüre, doch werden sie auch im ernüchternden Alltagskampf um die Treue standhalten? Das Bewusstsein, dann durch eine Erklärung vor der Öffentlichkeit und vor der Obrigkeit gebunden zu sein, wird zweifellos mehr Gewicht haben und sich als eine segensreiche Hilfe unseres Gottes auswirken.