Nach biblischer Lehre wird die Eheschließung auf dem Standesamt vollzogen. „Das ist selbstverständlich“, werden die einen sagen, „eine unsinnige Herausforderung“, die anderen. Da sich nun aber alle über die praktische Bedeutung der Diskussion einig sind, erübrigt es sich, hierauf einzugehen, und wir können uns ohne Umschweife auf die biblische Grundlage unserer These konzentrieren.
Lädt das neue Personenstandsgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist (Bundesgesetzblatt vom 19. Februar 2007), zu »wilden« Eheschließungen ein? Diesen Eindruck könnte man gewinnen, wenn man die Diskussionen der letzten Monate in den Medien - auch den christlichen - verfolgt hat. Richtig sind gemeindliche Trauungen ohne rechtlich verbindliche Eheschließung deswegen trotzdem nicht.