Jürgen Burkhard Klautke, Recht auf Widerstand gegen die Obrigkeit? Eine systematisch- theologische Untersuchung zu den Bestreitungs- und Rechtfertigungsbemühungen von Gewaltanwendung gegen die weltliche Obrigkeit (bis zum 18. Jahrhundert). Kampen: Kok, 1994, 2 Bände, 634 und 269 Seiten.
Der Autor legt mit diesem umfangreichen zweibändigen Werk seine über längere Jahre erarbeitete und von der theologischen Universität in Kampen (Broederweg) mit großer Anerkennung angenommene Dissertation vor. Der erste Band bietet den Text, der zweite die Anmerkungen und eine umfangreiche Bibliographie.
Ausgangspunkt der Arbeit ist die in den letzten Jahrzehnten von der Frankfurter Schule vorgetragene Gesellschaftskritik, die die gegenwärtige Gesellschaft bekanntlich als repressiv empfindet und sie auf dem Weg der Revolution „befreien“ will. Im Rahmen dieser Sicht wird besonders die überkommene christliche Werteordnung des Abendlandes infrage gestellt, die als eigentlicher Grund der Selbstentfremdung des Menschen betrachtet wird. Die Frage nach den Kriterien des gewaltsamen Widerstandes, und zwar sowohl hinsichtlich sei, ner Begründung als auch seiner Durchführung liegt damit auf der Hand.
Klautke untersucht nun die Antworten, die im Raum der christlichen Kirche gegeben wurden, in Form eines historischen Längsschnitts. Er setzt ein bei der vorchristlichen Antike (Griechenland und Rom) als dem kulturellen und politischen Horizont, in den das Christentum hineintrat. Bereits in biblischer Zeit bahnte sich die Konfrontation mit dem Caesarenstaat an, so daß die Frage nach dem Verhältnis des Christen zur weltlichen Macht von Anfang an aktuell war. Die Arbeit führt die Darstellung bis zur französischen Revolution, also dem Ausgang des 18. Jahrhunderts. In akribischer Weise konsultiert der Autor die Quellen und gibt eine im ganzen leicht lesbare und die Details souverän zusammenfassende Darstellung der jeweiligen Ansichten. Dabei wird immer wieder deutlich, wie differenziert das Problem des Widerstandes im einzelnen angegangen wurde. Die theologischen Argumente einer jeden Epoche oder Bewegung werden so erfaßt und in ihren praktischen Konsequenzen erkennbar. Zum Abschluß eines jeden Kapitels werden unter der Überschrift „Perspektiven“ jeweils die theologischen und praktischen Grundlinien bedacht und gewürdigt.
Das letzte Kapitel der Arbeit gibt ein vergleichsweise kurzes Resümee anhand von Röm 13, 1-7 sowie eine Diskussion weiterer Aspekte, die das Für und Wider des Widerstandsrechts beleuchten. Der Autor diskutiert die verschiedenen Auslegungen der genannten Perikope und die daraus resultierenden Folgen und kommt in Übereinstimmung mit dem breiten Strom der historischen Christenheit zu dem Schluß, daß Widerstand gegen die Obrigkeiten im Prinzip abzulehnen ist, weil Obrigkeit eine Ordnung ist, die von Gott eingesetzt ist. Die von Paulus genannte exousiai sind die Träger der Staatsgewalt. Sie sind aber eingegrenzt durch ihren Auftrag, die Guten zu loben und die Bösen zu bestrafen. Gegenüber einem christdemokratischen Monismus haben sie im Rahmen des noachitischen Bundes durchaus ihre eigene Legitimation. Strukturell wird damit ein Element der Lehre Luthers von den zwei Regimenten festgehalten.
Klautke sieht aber auch die Möglichkeit, daß eine Situation eintreten kann, in der die Rechtspraxis derart zerfallen ist, daß Widerstand um des Rechts willen notwendig ist. Unter besonderen Bedingungen ist also ein Widerstandsrecht als ultima ratio gegeben, nämlich unter der Voraussetzung einer eklatanten Differenz zwischen Recht und Macht. Bei der Ausübung des Widerstandes ist eine Minimierung der Gewalt anzustreben. Ferner müssen die Widerstandsbemühungen eine realistische Aussicht auf Erfolg haben, nämlich auf die Aufhebung des Unrechts, um das menschliche Zusammenleben wieder zu ermöglichen. Außerdem wird die Ausübung des Widerstandes nur kompetenten Autoritäten zugebilligt. Schließlich nimmt Klautke die biblische Ermahnung auf, für die Obrigkeit zu beten, damit die Gemeinde nicht – etwa durch eine Tyrannis oder Bürgerkriege – an der Ausübung ihres Missionsauftrages gehindert wird und damit sich der Widerstand erübrigt.
Die Arbeit ist mit außerordentlich großem Fleiß zusammengetragen und sehr gut quellenmäßig belegt. Sie stellt im Blick auf das Thema eine echte Pionierleistung dar.