Glaubensfreiheit contra staatliche Neutralität
Die Frage, ob es einer muslimischen Lehrerin erlaubt sein soll, ihr Kopftuch auch im Unterricht zu tragen, ist nicht leicht zu beantworten. Dabei geht es um den Konflikt zwischen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einerseits und staatlicher Neutralität in religiösen und weltanschaulichen Fragen andererseits. Wie bei vielen juristischen Entscheidungen geht es damit beim Kopftuch auch um eine brisante politische Entscheidung. Letztlich entscheiden hier aber nicht nur der politische Standpunkt, sondern auch die persönliche Sicht der Religionen und die Auslegung ihrer Bekenntnisse mit über die formal rein juristische Frage. Mit seinem Urteil gab das Bundesverfassungsgericht darauf jedoch keine klare und endgültige Antwort.
Den schwierigen gesellschaftspolitischen Spagat zwischen Wahrung der Neutralität der Schule einerseits und dem freien, religiösen Bekenntnis der muslimischen Lehrerin andererseits überlassen die obersten Richter den Ländern. Zwar gibt das Gericht der Klägerin Fereshda Ludin Recht, wenn es feststellt, dass die bestehenden baden-württembergischen Gesetze nicht ausreichten, um Ludin die Einstellung als Lehrerin in den Staatsdienst aufgrund des Kopftuchs zu verweigern. Das Bundesverfassungsgericht betont damit in seiner Entscheidung die freie Ausübung der Religion und damit im konkreten Fall auch die Freiheit des äußeren Bekenntnisses durch das Kopftuch. Allerdings hat es eben aufgrund der vorhandenen Gesetze entschieden und die Länder ausdrücklich aufgerufen, die Frage selbst gesetzlich zu regeln. Das Gericht hält dabei sowohl eine Zulassung des Kopftuchs zur Förderung der gesellschaftlichen Toleranz als auch ein Verbot zur Vorbeugung von innerschulischen Konflikten für möglich. In einer Pressemitteilung zum Urteil vom 24. September 2003 heißt es zusammenfassend:
„Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene, gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein.“
Dabei müssten alle Religionen gleich behandelt werden. In einem offensichtlichen Spannungsverhältnis dazu begründet das Gericht aber zugleich die Möglichkeit von Mittelwegen, die der „konfessionellen Zusammensetzung der Bevölkerung sowie mehr oder weniger starker religiöser Verwurzelung“ Rechnung tragen. Länder: brisante, religiöse Frage politisch umgangen.
Die Länder reagierten auf das Urteil unterschiedlich. Baden-Württemberg, wo der Kopftuchstreit gewissermaßen ausgebrochen war, brachte rasch ein neues Gesetz ein, das den Lehrerinnen das Kopftuchtragen an öffentlichen Schulen verbietet. Kultusministerin Annette Schavan begründete die Vorlage mit der politischen Symbolik des Kopftuches. Es sei eben nicht nur ein religiöses Bekenntnis, sondern sei als politisches Symbol „Teil einer Unterdrückungsgeschichte der Frau“. Damit verstoße es gegen einen grundgesetzlich verankerten Verfassungswert, die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dagegen wolle man auch die „christlichen und abendländischen Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ schützen.
Ein rein religiös, begründetes Kopftuchverbot würde auch christliche Symbole in der Schule gefährden
Einen ähnlichen Gesetzesentwurf legte auch die schwarz-gelbe Regierung in Niedersachsen vor. Die CDU-Regierung in Hessen plant sogar eine Erweiterung des Verbots auf alle Beamtinnen. Der „Spiegel“ sieht alte Vorurteile bestätigt und spricht von einer „CDU-Leitkultur“, bei der die Karlsruher Entscheidung umgangen werde, in dem man eben der vom Gericht geforderten Gleichbehandlung aller Religionen nicht nachkomme, sondern Kopftuch verbiete, aber Kutte erlaube. Andere Länder sind denn auch zögerlicher bei ihrer Gesetzgebung und vor allem bei ihrer Gesetzesbegründung.
Ging es vor dem Kopftuchurteil vor allem darum, ob eine muslimische Lehrerin ihr Kopftuch auch im Unterricht tragen und damit ein deutliches religiöses Bekenntnis vor den Schülern ablegen darf, beschränkt sich die jetzige Debatte nur noch auf die möglicherweise gefährliche, weil verfassungsmäßige Grundwerte infrage stellende politische Symbolik des Tuches. Kaum ein Politiker begründet noch ein mögliches Verbot allein mit der unmissverständlichen, religiösen Botschaft des Tuches. Vielmehr suchen die Kopftuchgegner ihre Argumente nun in dem möglicherweise mitschwingenden, verfassungsfeindlichen politischen Bekenntnis. Damit lösen die Länder jedoch nicht die ihnen vom Bundesverfassungsgericht gestellte Aufgabe. Das Gericht hatte sie zu einer „Neubestimmung des religiösen Bezuges in der Schule“ aufgerufen – und zwar unter der Berücksichtigung des gesellschaftlichen Wandels, also der zunehmenden Einflussnahme der islamischen Religion auf das öffentliche Leben in Deutschland. Was dem Gericht zu heikel war, umgehen also nun auch die Länder. Der Grund liegt auf der Hand. Ein rein religiös, begründetes Kopftuchverbot würde auch christliche Symbole in der Schule gefährden. Das ginge jedoch scheinbar nicht nur wertkonservativen und traditionsbewussten Unionspolitikern zu weit.
Christliche Werteorientierung oder multireligiöse Gesellschaft
Mit seinem „Leitkultur“-Vorwurf spricht der „Spiegel“ den gesellschaftlichen Konflikt an. Im Kern geht es bei der Kopftuchfrage eben auch um das Selbstbild unserer Gesellschaft. Darf und will sie heute noch politische Entscheidung aus ihrer christlich-abendländischen Tradition und ihren Werten heraus begründen oder versteht sie sich heute bereits als multikulturelle und multireligiöse Gesellschaft, die möglichst alle christlich begründete Voreingenommenheit abzulegen hat. Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen haben die Frage politisch beantwortet, das „Unterdrückungssymbol“ Kopftuch verboten, jedoch keine Bewertung des religiösen Symbols abgegeben. Die Frage nach den Grenzen religiöser Bekenntnisse in der Schule bleibt weiter offen.
Das Bundesverfassungsgericht und die Länder offenbaren darüber hinaus – sinnbildlich für die gesamte Gesellschaft – eine krasse Unsicherheit bezüglich des richtigen Umgangs mit einer zunehmenden Islamisierung unseres alltäglichen Lebens. Tausende Moscheen, Lautsprecher verstärkte Gebetsrufe, Schächten und schließlich Kopftuch? Am meisten wundern sich dabei die Muslime selbst. So frei wie in Deutschland können sie ihren Glauben wohl in keinem anderen Land praktizieren – nicht in anderen europäischen Staaten und schon gar nicht in islamisch regierten Ländern. Die Muslime begegnen hier einer gespaltenen Gesellschaft, der der eigene Glaube und die eigenen Überzeugungen fehlen, um der Herausforderung des Islam gerecht zu werden und die brennenden, gesellschaftlichen Fragen ehrlich, fair und kompetent zu beantworten. Wer die eigenen Wurzeln nicht mehr kennt, wer als Namenschrist nicht mehr in der Bibel selbst nachschaut, was er eigentlich glaubt, der sieht auch nicht die Veranlassung, Muslime an dem schriftlichen Fundament ihrer Religion und den Zeugnissen ihrer Ziele zu messen. Doch wäre es gerade beim Islam ratsam, einen Blick in Koran und Überlieferung zu werfen. Denn diejenigen Personen und Organisationen, die die Prozesse wie zum Beispiel ums Schächten oder ums Kopftuch logistisch und finanziell unterstützen, sind nicht Anhänger eines auf das humanistische Anliegen reduzierten Islams, sondern gehören zu einer streng gläubigen und fundamentalistischen Elite.
Die Muslime begegnen hier einer gespaltenen Gesellschaft, der der eigene Glaube und die eigenen Überzeugungen fehlen
Diese Elite weiß die deutschen Toleranzpredigten zu schätzen und sich zunutze zu machen. Letztlich fehlt der Gesellschaft die Einsicht, dass sich echter Glaube wie fester Irrglaube natürlicherweise auf das Denken, Reden und Handeln der Menschen auswirkt. Die Gesellschaft verkennt, dass es einen Islam, der sich auf Mohammed, sein Predigen und Leben und auf die islamische Überlieferung beruft, aber gleichzeitig westliche Werte wie Demokratie und Freiheit fördern will, nicht gibt. Ein Blick in die Praxis islamischer Länder reicht, um sich ein Bild islamischer Auslegung von Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der Frau zu machen.
Das Kopftuch im Koran und in der Überlieferung
Auffällig ist, dass das Kopftuch in keinem Koranvers wörtlich erwähnt wird. Doch ist durch die islamische Überlieferung und auch die Auslegung späterer, muslimischer Gelehrter das Kopftuch für viele Muslime zu einem festen religiösen Bestandteil geworden. In Sure 33,53 ist zum Beispiel von einem „Vorhang“ die Rede, der den Frauen Mohammeds zum Schutz dienen sollte. Fremde Männer sollten sie erst gar nicht besuchen. Hier geht es also um den Schutz der Privatsphäre Mohammeds. Muslimische Gelehrte machten aus dem Vorhang später aber den Schleier und sahen in dem Vers eine Aufforderung zur Verhüllung für alle Frauen, nicht nur für die Mohammeds. Die Gelehrten sahen eine direkte Verbindung zu Sure 33,33, in der wiederum eigentlich nur die „Frauen des Propheten“ aufgefordert werden, still in ihren Häusern sitzen zu bleiben. Von einem „Schleier“ ist dann aber ausdrücklich die Rede in Sure 24,31.
In der Überlieferung wird die Frau auf ein „sexuelles Objekt“ reduziert und als
„verführerisch und teuflisch“ dargestellt
Da heißt es, dass „sie ihren Schleier über ihren Busen schlagen“ sollen. Sinn und Zweck scheint hier aber lediglich das Bedecken der Schamgegenden. Ein weiterer Vers (Sure 33,59) spricht von einem „Gewand“, dass die Frauen Mohammeds beim nächtlichen Austreten über den Kopf ziehen sollten, um als „ehrbare Frauen“ erkannt und nicht belästigt zu werden. Das sind die zentralen Stellen des Korans. Daraus allein ergibt sich aber keineswegs die heute radikale Auslegung des Verhüllungsgebots durch die Mehrheit der muslimischen Gelehrten.
Entscheidend bei der Frage, wofür das Kopftuch im Islam steht, ist vielmehr die Interpretation bzw. Begründung der vorliegenden Stellen. In seinem Beitrag „Das Kopftuch in Koran und Sunna“ für die Friedrich Ebert Stiftung stellt der Politik- und Islamwissenschaftler Ralph Ghadban fest, dass die Bedeutung des Kopftuchs für traditionelle Muslime nur auf dem Hintergrund der strikten Geschlechtertrennung und des ihr zugrunde liegenden Frauenbildes im Islam zu verstehen ist.
Ghadban legt dar, dass die Frau in der Überlieferung auf ein „sexuelles Objekt“ reduziert und als „verführerisch und teuflisch“ dargestellt werde. Damit werde sie zu einer ernsthaften „Bedrohung für die Männer“. Die wiederum erscheinen Ghadban der Überlieferung nach als „unkontrollierte, triebhafte Wesen“. Das Kopftuch werde auf diese Weise als einziger, rettender Schutz der Frau dargestellt. So wird die Verhüllung oder gar Einsperrung der Frau zum scheinbar einzigen Ausweg. Aus ihrem rein verführerischen Wesen ergibt sich also die vielfältige rechtliche und gesellschaftliche Benachteiligung der Frau gegenüber dem Mann. Für Ghadban ist das Kopftuch daher nicht nur ein „Zeichen ihrer Unterdrückung“, sondern auch ein „Zeichen ihrer Entwürdigung“, das schon dem ersten Artikel des deutschen Grundgesetzes widerspreche.
Die gesellschaftliche Identifikationskrise als Herausforderung für die Christen
Die Kopftuchdebatte ist nun nicht nur eine politische Herausforderung, sondern offenbart zugleich eine tiefe, gesellschaftliche Identifikationskrise. Die Frage nach der eigenen Identität stellt sich aber der Einzelne wie die gesamte Gesellschaft. Aber wie soll ich den anderen richtig einschätzen können, wenn ich nicht weiß, wer ich selber bin und was ich möglicherweise an Werten und Ordnungen zu verteidigen habe?
So sucht manch einer in dieser Zeit und in solchen Debatten die Flucht nach vorn, träumt von der multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft, ohne zu erkennen, dass dabei Werte, von denen er scheinbar ganz unbewusst profitiert hat, auf der Strecke bleiben.
Der andere kämpft um sein gewohntes Leben und kulturelles Umfeld, hält die Fahne seiner zunehmend sinnentleerten Tradition hoch. Ihm gehen jedoch die Argumente bald aus. Seine Reaktion auf den Fremden und die neuen Einflüsse wird zunehmend von Angst oder gar Hass bestimmt.
Christen dagegen sollten sich nicht aus Angst vor dem Fremden ihrer Verantwortung entziehen, sondern mutig und ehrlich für ihren Glauben eintreten. Das meint zuallererst, das Evangelium von Christus und die damit verbundenen Werte und nicht eine bestimmte Kultur oder Tradition zu verteidigen. In 1Petrus 3,15 heißt es:
„Seid aber allezeit bereit zur Verantwortung gegenüber jedermann, der Rechenschaft von euch fordert über die Hoffnung, die in euch ist, (und zwar) mit Sanftmut und Ehrerbietung.“
Damit haben Christen heute angesichts der brennenden Fragen die große Aufgabe und Chance, der Gesellschaft und einzelnen Menschen Orientierung und Wegweisung zu sein – nicht aus sich selbst heraus, sondern aufgrund ihrer Berufung durch das Evangelium Gottes. Die Verkündigung gilt allen Verlorenen und sie setzt aufrichtiges Interesse am muslimischen Mitmenschen voraus.
Der Missionsauftrag beinhaltet dabei auch immer die Bereitschaft, die Denkweise und den Glauben des Gegenübers möglichst gut
Der Missionsauftrag beinhaltet dabei auch die Bereitschaft, die Denkweise und den Glauben des Gegenübers möglichst gut nachzuvollziehen, um die richtigen Anknüpfungspunkte für die eigene Verkündigung zu finden
nachzuvollziehen, um die richtigen Anknüpfungspunkte für die eigene Verkündigung zu finden. Ein gutes Beispiel dafür ist die Rede des Paulus auf dem Areopag (Apostelgeschichte 17), in der er den Athenern den „unbekannten Gott“ verkündigt, den die Zuhörenden, ohne ihn wirklich zu kennen, verehrten. Paulus nimmt durchaus vorhandene Vorstellungen auf, füllt sie aber unmissverständlich mit der biblischen Botschaft. Auch das kann Mission sein, die sowohl den Orientierungssuchenden unserer Gesellschaft wie den Irregeleiteten des Islams gilt. Aber auch Kinder werden Rechenschaft über den Glauben ihrer Eltern fordern, wenn sie vielleicht doch in naher Zukunft auf dem Weg zur Schule an drei Moscheen vorbei kommen, Gebetsrufe durch die Straßen dröhnen hören und von Frauen mit Kopftuch unterrichtet werden.