Immer häufiger kommen verwitwe Rentner und wollen eine Quasi-Ehe eingehen. In der christlichen Gemeinde gelten sie als verheiratet, vor dem Gesetz wollen sie aus finanziellen Erwägungen unverheiratet bleiben. Barmherzige Seelsorge hat bei heiratswilligen Rentnern Einiges zu beachten, wenn sie nicht an Gottes Wort vorbeigehen soll.
Lädt das neue Personenstandsgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist (Bundesgesetzblatt vom 19. Februar 2007), zu »wilden« Eheschließungen ein? Diesen Eindruck könnte man gewinnen, wenn man die Diskussionen der letzten Monate in den Medien - auch den christlichen - verfolgt hat. Richtig sind gemeindliche Trauungen ohne rechtlich verbindliche Eheschließung deswegen trotzdem nicht.
Frage: Steht das alttestamentliche Sklavenrecht über dem Eherecht und der biblischen Ethik der Beziehung?