Der „Gemeinsame Bundesausschuss“ (GBA) hat am 19.9.2019 einen umstrittenen Trisomie-Bluttest für Embryonen als generelle Krankenkassenleistung zugelassen.
Der betreffende Bluttest soll eine für das ungeborene Kind deutlich risikoreichere Fruchtwasseruntersuchung ersetzen. Für Mutter und Kind ist das erst einmal durchaus ein medizinischer Fortschritt. Über den Sinn und die möglichen unerwünschten Nebenwirkungen muss aber auf breiter gesellschaftlicher Basis offen gesprochen werden. Mit dieser Zulassung wird ein tragisches Beispiel für weitere Tests der genetischen Gesundheit des Embryos gegeben, die in den kommen Jahren mit großer Sicherheit folgen werden.
1. Der nun als Kassenleistung zugelassene Bluttest kann relativ sicher die Trisomien eines Kindes feststellen, die geistige und körperliche Behinderungen in einem nicht vorhersagbaren Schweregrad mit sich bringen. Diese Abweichungen der Gene lassen sich aber nach der Diagnose nicht medizinisch behandeln, weder während der Schwangerschaft noch nach der Geburt. Das Wissen um die Trisomie des erwarteten Kindes könnte den werdenden Eltern zwar theoretisch ermöglichen, sich frühzeitig auf die Besonderheiten ihres Kindes einzustellen. Das ist erfahrungsgemäß aber fast unmöglich, weil sie das Kind bis dahin weder sehen oder anfassen konnten und auch sonst nicht kennen.
2. Aktuellen Studien entsprechend entscheiden sich deshalb 70% der Schwangeren für eine Abtreibung, wenn sie von der Trisomie ihres Kindes erfahren. Ist das Kind aber erst einmal geboren, dann kommen 80% der Eltern gut mit den entsprechenden Einschränkungen zurecht und lehnen eine mögliche Abtreibung solcher Embryonen strikt ab. Offensichtlich verändert die reale Begegnung mit dem eigenen Kind die Entscheidung der Mutter erheblich. Der jetzt zugelassene Bluttest anonymisiert die Entscheidung über Leben und Tod unzulässig und führt deshalb zu deutlich mehr Tötungen von Embryonen mit Trisomie, mithin zu einer vorgeburtlichen „Auslese“ von Behinderten.
3. Die in der Diskussion oft betonte Achtung Behinderter und ihrer Menschenwürde, die dann – wie Lebensrechtsverbände schon immer betonen – wohl schon im Mutterleib vorhanden sein muss, stellt das „Recht auf Abtreibung“ grundsätzlich in Frage. Beim „Recht auf Abtreibung“ spielt nämlich die Würde und Person des ungeborenen Kindes anscheinend keine Rolle, weil die Würde der werdenden Mutter es zu verlangen scheint, dass Abtreibung nicht verboten oder erheblich eingeschränkt werden darf.
4. Der Trisomie-Bluttest setzt die schwangere Frau erheblich unter Zugzwang. In zahlreichen Fällen üben Familienmitglieder, Partner und medizinisches Personal großen Druck auf die Mutter aus: Sie solle sich doch besser „für ein gesundes Kind“ entscheiden und dementsprechend die bestehende Schwangerschaft abbrechen. Da zumeist weder eigene Erfahrungen vorliegen noch eine seelsorgerliche Begleitung stattfindet, muss die Mutter unter Zeitdruck über ein Leben entscheiden, zu dem sie noch kaum eine Beziehung hat aufbauen können. Dieser durch den Bluttest hervorgerufene emotionale Stress überfordert viele Frauen und führt gewöhnlich zu erheblichen Spannungen in der Partnerschaft.
Der Bibelbund erinnert in dieser Diskussion an die unbedingte Würde und Unverfügbarkeit menschlichen Lebens. Keiner außer Gott sollte über die Existenz eines anderen entscheiden dürfen. Die Zulassung des umstrittenen Trisomie-Bluttests ist ein weiterer Schritt zur Etablierung einer Schwangerschafts-Euthanasie, die über gewollte und ungewollte, lebenswerte und weniger lebenswerte Menschen entscheiden will. Gott aber ist der Geber allen Lebens, in dessen Augen auch Schwache, Kranke und weniger Leistungsfähige ihren Platz und ihren Wert haben. Der Bibelbund kritisiert jeden Schritt in Richtung einer gesellschaftlichen Akzeptanz von Euthanasie und damit auch einen Trisomie-Bluttest als Leistung der Krankenkassen; zumal dessen Ergebnis zu keiner sinnvollen medizinischen Therapie führt. Gott ist für Leben, auch für das Leben von Kindern mit Trisomie.