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Mehr Rechte für Ungeborene in den USA

Mit großer Empörung wurde die Revision eines amerikanischen höchstrichterlichen Urteils von 1973 aufgenommen, die es erlaubt hatte, aufgrund des Rechts auf Privatsphäre Kinder bis zur Lebensfähigkeit abzutreiben. Dass diese Regelung in den USA aufgehoben wurde, ist zu begrüßen auch angesichts der Stimmen in Deutschland, die eine Freigabe der Abtreibung von Kindern fordern.

Der Bibelbund begrüßt die Ablehnung des höchsten amerikanischen Gerichts auf ein verfassungsmäßiges Recht zur Abtreibung. Die neue Rechtsprechung gewährt den einzelnen amerikanischen Bundesstaaten das Recht, ungeborene Kinder künftig stärker zu schützen. Natürlich geht das auf Kosten der bisher stark betonten Freiheit von Müttern, weitgehend autonom über das Leben des werdenden Lebens entscheiden zu können.

Mit einem ziemlich eindeutigen sechs zu zwei Verhältnis stellte das Gericht vollkommen zurecht fest, dass es in den USA kein verfassungsmäßiges Recht auf Abtreibung gibt. Deshalb dürfe die Bundesregierung den einzelnen Ländern auch keine verbindlichen Vorschriften für ihre eigene diesbezügliche Gesetzgebung machen. In den vergangenen Jahren hatten bereits mehrere amerikanische Bundesstaaten eine Verschärfung der Abtreibungsgesetze beschlossen, die dem Lebensrecht der Ungeborenen einen größeren Stellenwert einräumten.

Selten ist die Reaktion auf ein verfassungsmäßig begründetes Urteil des höchsten amerikanischen Gerichts so panisch ausgefallen wie bei der jetzigen Infragestellung eines allgemeinen Rechts auf Abtreibung bis zum Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des Kindes als Frühgeborenes.

Es offenbart ein beängstigendes Misstrauen amerikanischer und europäischer Politiker zu ihren eigenen demokratischen Organisationen, wenn sie deren Autorität untergraben, nur weil diese Entscheidungen fällen, die ihrer persönlichen Weltanschauung widersprechen. Genau das tut beispielsweise der amtierende amerikanische Präsident Joe Biden, wenn er dem obersten Gericht seines Landes nun öffentlich und pauschal einen „tragischen Fehler“ unterstellt.

Realistisch gesehen machen die von Medien und liberalen Politikern beschworenen Vergewaltigungsopfer und Frauen die unter häuslicher Gewalt leiden nur einen kleinen Teil abtreibender Frauen aus. Hier wird wieder einmal die reale Situation medial verfälscht dargestellt, um Emotionen für unterdrückte Frauen zur Durchsetzung von freieren Abtreibungsgesetzen zu instrumentalisieren. In der aktuellen Diskussion geht es nicht, wie behauptet, um die Abschaffung von Frauenrechten, sondern um deren ethische Abwägung gegen die begründeten Rechte des ungeborenen Lebens.

Leider entwickelt sich der Schutz ungeborener Kinder in Deutschland momentan in die entgegengesetzte Richtung, wie das kürzlich aufgehobene Verbot zur „Werbung für Abtreibungen“ (§219a) deutlich macht.

Eine immer mehr um sich greifende „Kultur des Todes“ zeigt sich leider nicht nur in der zunehmenden „Normalisierung“ der Abtreibung, sondern auch in der immer stärkeren Akzeptanz von Tötungen am Lebensende. Unter dem euphemistischen Begriff der Sterbehilfe wird der kategorische Schutz des Lebens weiter aufgeweicht. Immer deutlicher etabliert sich der postmoderne Mensch an Stelle Gottes als vorgeblicher Herr über Leben und Tod. Das überfordert den Menschen aber maßlos und führt zu einer zunehmend unfreien und ideologisch geprägten Gesellschaft, die direkt oder indirekt über den Wert des jeweiligen Lebens bestimmt.

In der Bibel wird die Entscheidung über Leben und Tod alleine Gott zugestanden, der sowohl der Erschaffer als auch der Beender jedes Lebens ist. Dem Menschen wird das Recht abgesprochen, über das Leben eines anderen selbst entscheiden zu dürfen. Selbst die Todesstrafe ist in der Bibel nur möglich, wenn sich ein Mensch so schuldig gemacht hat, dass durch ein Gericht festgestellt wird, dass er sein Lebensrecht durch schwere Straftaten verwirkt hat.

Der Bibelbund wirbt für einen stärkeren Schutz des ungeborenen Lebens,  für die gesellschaftliche Aufwertung einer Entscheidung zur Mutterschaft und für eine deutlichere Unterstützung ungewollt schwangerer Frauen.