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Keine Gentests zur Förderung der Tötung ungeborener behinderter Kinder

Aktuell wird in der Politik äußerst kontrovers über Bluttests diskutiert, mit denen bei ungeborenen Kindern Trisomie 21 festgestellt werden kann. Die einen heben dabei das Recht der Eltern hervor, sich gegen ein behindertes Kind entscheiden zu können. Die anderen sehen in diesen Tests eine indirekte Form vorgeburtlicher Selektion unerwünschter Personen.

Immer mehr Menschen fordern eine mög­lichst flächendeckende und kranken­kassen­finanzierte Einführung der Prä­na­tal-Diagnostik. Mit entsprechenden Unter­suchungen, beispielsweise Bluttests, will man noch vor der Geburt feststellen, ob das erwartete Kind unter einer Behinderung leidet. Dieses Wissen ermöglicht dann eine frühzeitige und problemlose Tötung des betreffenden Babys.

Zumeist wird in diesem Zusammenhang argumentiert, dass Eltern ein „Recht“ darauf hätten, von der mutmaßlichen Behinderung ihres Nachwuchses zu erfahren. Dann könnten sie besser beurteilen, ob sie sich eine solche Belastung antun wollten oder nicht.

Aufgrund von Befürchtungen und der weitgehenden Unkenntnis, wie es mit einem solchen Kind tatsächlich ist, entscheiden die meisten Eltern gegen das Leben des Behinderten. Auch der gesellschaftliche Druck von Ärzten und Bekannten trägt nachhaltig zu dieser Entwicklung bei. Häufig werden Eltern in dieser Situation suggestiv gefragt, warum sie ein behindertes Kind haben wollen, wenn sie beim nächsten Mal doch auch ein gesundes bekommen könnten.

Faktisch werden in Deutschland seit Jahren deutlich weniger Kinder mit Behinderung geboren. Eine immer größere Zahl dieser Babys wird heute bereits im Bauch der Mutter getötet. Mögliche Rechte und Interessen des betreffenden Kindes spielen in der gegenwärtigen Diskussion kaum noch eine Rolle.

Solange die Eltern ihr Kind noch nicht wirklich gesehen und in den Händen gehalten haben, entscheiden sich etwa 80% der Väter und Mütter für dessen Tötung, sobald sie von einer Behinderung hören. Ist ihr Kind aber erst einmal geboren, dann wollen fast alle Eltern ihren Nachwuchs trotz körperlicher oder psychischer Einschränkungen behalten.

Wenn Pränatal-Diagnostik zu einer möglichst frühzeitigen Behandlung des Kindes beitragen kann, ist sie durchaus begrüßenswert. Soll sie es den Eltern aber nur leichter machen, ihre behinderten Kinder töten zu lassen, dann ist ein solches Vorgehen unethisch und unmenschlich. Die Zahlen sprechen leider eher dafür, dass die entsprechenden Tests schon jetzt zum Tod tausender Behinderter führen.

Der Bibelbund fordert deshalb einen verantwortlichen Umgang mit Bluttests für ungeborene Kinder. Medizinisches Personal sollte verpflichtet werden, für das Interesse des Babys zu sprechen und den Eltern unbegründete Ängste vor Behinderungen zu nehmen. Es ist absolut notwendig, Eltern im Fall einer genetischen Einschränkung ihres Kindes beratend und helfend zur Seite zu stehen. Außerdem sollten alle therapeutischen Möglichkeiten aufgezeigt werden, die in einer solchen Situation verfügbar sind.

Menschen, auch Ungeborene, haben von Gott dieselbe Würde und dasselbe Lebensrecht, ob sie nun irgendeine Behinderung haben oder nicht. „Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst dem Blinden keinen Anstoß setzen …“ (3Mose 19, 14).