Der BibelbundNachrichten

Seelsorge nicht kriminalisieren

Ein Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers Jens Spahn soll alle Hilfen zur Änderung homosexuellen Empfindens unter Strafe zu stellen. Das bedeutet, dass Menschen, die Hilfe suchen, mit ihren homosexuellen Gefühlen umzugehen, nur noch in einer Richtung Beratung finden könnten. Viele christliche Beratungsangebote werden dann unter Strafe gestellt und verboten.

Nach einer Forderung von Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) soll es künftig verboten sein, Homosexuellen zu helfen, wenn diese unter ihrer sexuellen Identität leiden und sie verändern wollen. Seelsorger, Psychologen, christliche Gruppen und Ärzte sollen gezwungen werden, Homosexuelle immer in ihrer Orientierung zu bestätigen auch gegen ihre ethische Überzeugung. Schon die Auffassung es sei richtig, homosexuell empfindende Menschen zu unterstützen, wenn sie ihre Orientierung verändern wollen, wird als unzulässig betrachtet. Bei einer strengen Auslegung dieses Gesetzesvorschlags könnte selbst das Gebet für eine Veränderung sexueller Identität mit Bußgeld belegt werden. Ganz offensichtlich ist die CDU zwischenzeitlich ziemlich weit entfernt von christlichen Werten, die sich aus der Bibel ableiten.

Zuerst ging es nur darum, dass besondere sexuelle Orientierungen wie Homosexualität gesellschaftlich toleriert und akzeptiert werden sollte. Zwischenzeitlich geht die Politik offensichtlich dazu über, jede vom gesellschaftlichen Mainstream abweichende ethische Meinung per Gesetzesbeschluss und Bußgeldandrohung zu verbieten. Es ist äußerst erschreckend, wie sich der Staat hier in persönliche, religiös begründete sexuelle Wertungen und Verhaltensweisen seiner Bürger einmischen will.

Der Gesundheitsminister begründet seinen Vorstoß unter anderem mit seiner eigenen homosexuellen Orientierung. „Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben.“ Hier scheinen sich auf ungute Weise persönliche Motive mit politischem Auftrag zu vermischen.

Sollte die von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgeschlagene Gesetzesinitiative in dieser Weise beschlossen werden, dann könnte die seelsorgerliche Begleitung von Homosexuellen, die Probleme mit ihrer sexuellen Identität haben, schon bald zu einer Straftat werden. Mit diesem Gesetzesentwurf versucht die Bundesregierung, einen sexualethischen Konsens aller christlichen Kirche zu kriminalisieren, der über Jahrhunderte Gültigkeit hatte und erst in jüngster Zeit in Frage gestellt wird.

Absurderweise dürfen und sollen Heterosexuelle, die homosexuelle Gefühle äußern, mit öffentlichen Geldern mit dem Ziel begleitet und therapiert werden, homosexuell zu leben. Vergleichbares gilt für Menschen, die den Eindruck haben, in einem falschen Körper geboren zu sein. Menschen mit homosexuellem Empfinden aber, die gerne heterosexuell leben wollen, soll bei Strafandrohung fachliche Hilfe entzogen werden.

Biblischen Aussagen zufolge kann der Mensch seine sexuellen Vorlieben und sein sexuelles Verhalten durchaus ändern. Zum christlichen Verständnis der Würde des Menschen gehört auch, dass er sein Leben am Maßstab einer von der Bibel bestimmten christlichen Sexualethik ausrichten kann.

Der Bibelbund fordert, die Freiheit in der Äußerung ethischer Überzeugungen nicht zu beschneiden. Selbstverständlich soll das in christlicher Liebe geschehen und keinen Menschen diskriminieren. Wenn Menschen ihre Homosexualität als Problem ansehen, sie sich deshalb verändern wollen und dazu Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen, sollte das aber auch akzeptiert werden. In dieser Phase der Gesetzgebung sollten Christen die Bundestagsabgeordneten ihrer Region kontaktieren, um eine Unterdrückung christlicher Sexualberatung zu verhindern

 


 

Aktualisierung vom 25. Juni 2019

Erneut wendet sich Bundes­gesund­heits­minister Spahn Mitte Juni 2019 an die breite Öffentlichkeit: Jede Therapie, die von der Veränderbarkeit homosexueller Orientierung ausgeht, muss demnach gesetzlich verboten werden. Wie nicht anders zu erwarten, bekommt er dabei große gesellschaftliche Unterstützung. Ganz offensichtlich ist die Zeit reif für diesen Schritt politisch gesteuerter Ethik. Als Gegner machen die Medien zwischenzeitlich nur noch eine kleine Gruppe „radikaler Christen“ aus, die das vertreten, was noch vor 20 Jahren gesellschaftlicher Konsens war.
Gebetsmühlenartig wird in der augenblicklichen Diskussion wiederholt, dass „Homosexualität keine Krank­heit“ sei, obwohl es beim geplanten Verbot von Kon­versionstherapien und Seelsorge­angeboten nur am Rand um diese Frage geht. Selbst die wissenschaftlichen Studien, die von den Anhängern des Therapieverbots zitiert werden, zeigen eben gerade nicht, was immer wieder behauptet wird.
Ja, es gibt deutliche Hinweise darauf, dass genetische und epigenetische Faktoren die Entstehung einer homosexuellen Orien­tierung begünstigen; allerdings nur zu 20 bis 40 %. Dazu kommen zumeist veränderbare gesellschaftlich, soziale, psychische und ganz individuelle Aspekte. Die bisher größte wissenschaftliche Zwillingsstudie beispielsweise kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass bei eineiigen, also genetisch identischen Zwillingen, nur 30 % dieselbe homosexuelle Orientierung haben (Michael Bailey, 2008). Aktuelle wissenschaftliche Studien geben beispielsweise eventuell auch Hinweise darauf, dass Frauen, die in der Schwangerschaft unter Schilddrüsenproblemen litten, etwas häufiger homosexuelle Söhne geboren haben (North Shore University, Nature, 11.12.2017 – NPO). Faktisch ist das Wissen über den Ursprung homosexuellen Empfindens aber noch sehr fragmentarisch, wenn auch vieles darauf hindeutet, dass es keine einheitliche Genese für Homosexualität gibt.
Veränderung homosexueller Gefühle ist ganz offensichtlich ebenso möglich wie die Veränderung heterosexueller Orientierung. Unter anderem verweist schon der alte Kinsey-Report genau darauf (1948). Prof. Nicholas A. Cummings, früherer Präsident der „American Psychological Association“, behandelte in seiner beruflichen Praxis rund 2000 homosexuell empfindende Menschen. Etwa 20% von ihnen fühlten und lebten nach der Therapie dauerhaft heterosexuell.
Nach dem Wunsch des Bundes­gesund­heits­ministers allerdings soll künftig nur noch eine Aussage gesetzlich erlaubt sein: „Du bist schwul und das ist auch gut so!“ Jede andere Meinungsäußerung oder gar Aktivität soll unter Bußgeldandrohung verboten werden.
Auch wenn katholische Theologie in zentralen Lehren über die Gemeinde, die Sakramente, die Bedeutung der Mutter Jesu Maria und die Lehre der Erlösung von biblischen Aussagen abweicht; in wichtigen ethischen Fragen vertritt sie, trotz massivem medialen Gegenwind, eine an der Bibel orientierte Position. In ihrem aktuell von der „Kongregation für das katholische Bildungswesen“ herausgegebenen Leitlinie mit dem Titel „Als Mann und Frau schuf er sie“ stellt sich der Vatikan sehr deutlich gegen eine Geschlechterverwischung durch Gender Mainstreaming und eine gesellschaftliche Werbung für Homosexualität.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat unter voll­kommener Missachtung ihrer eigenen Geschichte und ihrer biblischen Glau­bens­grundlage die Abschaffung und Neu­­definition der von Gott gegeben Geschlecht­lichkeit betrieben, noch bevor sich dieser Trend auch in der säkularen Politik durchgesetzt hat. Sie gehört auch zu den ersten Unterstützern des Therapieverbots.
Der Bibelbund will niemanden zwingen, seine homosexuelle Orientierung zu verändern. Er plädiert aber für ein Selbstbestimmungsrecht, das auch sexuelle Umorientierungen beinhaltet. Menschen, die homosexuelle Gefühle verändern wollen, sollen dazu auch eine therapeutische Chance bekommen; und zwar nicht nur in der vom Mainstream beworbenen Richtung. – Außerdem betrachten Christen es als höchst problematisch, wenn der Staat mit solchen Gesetzen durch die Hintertür die religiöse Meinungsfreiheit in Deutschland deutlich einschränkt.