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Buch: Karin Scheiber Vergebung

Karin Scheiber erklärt in vieler Hinsicht sehr hilfreich, was Vergebung bedeutet. Sie lässt sich dabei weitgehend von der Bibel leiten und bietet eine hilfreiche theologische und philosophische Auseinandersetzung mit vielen praktischen Aspekten für Seelsorge und Gemeindealltag.

Selten liest man eine theologische Dissertation mit so viel Spannung wie die von Karin Scheiber 2005 in Zürich vorgelegte und Mitte letzten Jahres veröffentlichte. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Da ist zuerst einmal das in den vergangenen Jahren vielfach diskutierte Thema von Sünde und Vergebung, das ein Zentralthema des christlichen Glaubens markiert. Nun könnte gerade die Fülle vorgebrachter Argumente dazu verführen, sich mit jeder Äußerung auseinanderzusetzen und sich dabei im Gestrüpp der theologischen Diskussion zu verheddern. Karin Scheiber vermeidet das konsequent, indem sie sich auf logischem und sprachlogischem Wegen an die Sache macht. Das bringt mit sich, dass die Auseinandersetzung mit der theologischen Tradition nur sehr knapp und hauptsächlich im ersten Drittel des Buches stattfindet, das sich mit der göttlichen Vergebung beschäftigt. Der zweite Teil über die menschliche Vergebung ist stark von der Sprechakttheorie von Austin und Searle geprägt. Der dritte Teil schließlich versucht göttliche und menschliche Vergebung in Beziehung zu setzen. Wegen dieser Vorgehensweise ist die Arbeit auch zu Recht in der Reihe Religion in Philosophy and Theology eingeordnet, obwohl sie im Ergebnis eine systematisch-theologische Abhandlung darstellt, die von biblischem Denken geprägt ist.

Scheiber, Karin. Vergebung. Eine systematisch-theologische Untersuchung. XII, 332 Seiten. (Religion in Philosophy and Theology 21). Fadengeheftete Broschur: € 59.00. ISBN 3-16-148893-8 Tübingen: Mohr 2006

Angeregt wurde Scheiber zu ihrer Untersuchung, weil sie oftmals eine saubere Bestimmung des Wortfeldes „Vergebung” vermisste, selbst wo es Hauptthema war. Dass das nicht so selbstverständlich klar ist, wie man vielleicht auf den ersten Blick meint, deckt sie konsequent auf. Aber auch hier verfängt sie sich nicht in unendlicher Analyse, sondern erprobt ihre zu Anfang aufgestellte These Stück um Stück. Und dabei bereitet noch etwas dem Leser Freude: Karin Scheiber zeigt, dass es sinnvoll ist, die in der Bibel gegebenen Aussagen über Gott und sein Vergebungshandeln als festes Datum anzunehmen und nicht zuerst ein gedankliches Gottesbild zu entwerfen und daran biblische Aussagen zu messen: „Gemäß dem philosophischen Verständnis göttlicher Gerechtigkeit und Unveränderlichkeit kann ein gerechter und unveränderlicher Gott nicht vergeben. Dass Gott in der Bibel dennoch als vergebender Gott bekannt wird, liegt nicht daran, dass ihm Gerechtigkeit und Unveränderlichkeit abgesprochen würden, sondern dass göttliche Gerechtigkeit und Unveränderlichkeit inhaltlich anders gefasst werden als in weiten Teilen der philosophischen Tradition. Nach biblischem Verständnis kann Gott vergeben, gerade weil er ein Gott ist, der die Sünderin gerecht macht und in seiner Liebe und Treue unwandelbar ist” (40). Überhaupt begegnet uns im ganzen Buch Respekt vor dem Wort Gottes. Dass wird im ersten Teil etwa daran deutlich, dass Scheiber sich nicht von der These historisch-kritischer Theologie überzeugen lässt, Vergebung gebe es erst nachexilisch. Sie hinterfragt die rigide Spätdatierung ebenso (20/21) wie sie klarstellt, dass das Fehlen der erwarteten Begrifflichkeit nicht das Fehlen der Sache Vergebung beweist (24).

Die Vergebung Gottes, die im ersten biblisch-systematischen Teil Beachtung findet, betrachtet Scheiber sinnvollerweise in trinitarischer Perspektive. „Erst in dieser trinitarisch zu bedenkenden Gestalt kann christlich von Vergebung gesprochen werden“ (78). Dass dabei die Gewichtung stark zu Jesus Christus hin tendiert ist naheliegend, aber es wäre sicher nicht notwendig gewesen im Blick auf Gott den Vater fast nur zu problematisieren („Kann Gott vergeben?”). Man findet zwar die positive Antwort gut begründet, vermisst aber die manche andere Aspekte des Themas im Alten Testament. Nun sind die auch nicht das Hauptthema des Buches. Gott vergibt, wovon der als Liebender persönlich betroffen ist. Er vergibt nicht als Richter oder übergeordneter Besitzer (34). Er vergibt in persönlicher Beziehung. Er tut es einfach, darum ist die Frage, ob er es kann, „unbiblisch“ (35). Scheiber stellt scharfsinnig „den Versuch des neuzeitlichen Theismus, auf dem Wege der Begriffsbestimmung zu gültigen Aussagen über Gott zu gelangen, in Frage“ (39). Dabei werden all zu oft zuerst nur Aussagen über den Begriff Gott gemacht, da man zum wahren Gott keinen Zugang hat, dann aber gelten die Feststellungen doch als Aussagen über Gott und nicht nur über den Begriff. „Christliche Aussagen über Gott sind nicht zu verstehen als Festschreibungen Gottes, sondern als Aussagen darüber, als wer Gott in der Vergangenheit erfahren wurde und als wer er sich – der Erwartung nach – auch in Zukunft erweisen wird. Dies findet seinen Niederschlag auch in der Wahl der sprachlichen und literarischen Form der Rede von Gott. So wird in der Bibel meist in narrativer oder doxologischer Form von Gott gesprochen“ (41-42).

Scheiber zeigt eine genaue Beobachtungsgabe bei der Auslegung der neutestamentlichen Abschnitte und erklärt immer wieder zutreffend mit der Vergebungsfrage in Zusammenhang stehende Themen, etwa das der Vollmacht (56). Dabei versucht sie nie, unbequeme Einsichten weg zu erklären, wie etwa an dieser Aussage deutlich wird: „Wie sich die beiden Seiten der metanoia – Gottes Wirken am Menschen und menschlicher Willensakt – zueinander verhalten, wird im Neuen Testament sowenig systematisch expliziert wie das Verhältnis von Sünde als einer den Menschen bindenden Macht und menschlicher Tat“ (61). Konsequent und überzeugend arbeitet Scheiber heraus, „dass Sündenvergebung immer die Befreiung des Menschen sowohl von der Schuld seiner Tatsünde als auch aus seiner Gefangenschaft im Machtbereich der Ursünde meint“ (65). Vergebung bedeutet Veränderung sowohl des Zustandes, als auch des Seins eines Menschen (53-54). Scheiber geht in ihrem Anfangsteil den Herausforderungen bestimmter biblischer Aussagen nie aus dem Weg, sondern testet an ihnen ihre Einsichten. So etwa sehr eindrücklich am Wort von Jesus „Vater vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun“. Dort zeigt sie, dass die Henker durchaus moralisch schuldig waren und also wussten, was sie taten, nämlich einen Unschuldigen unter zweifelhaften Umständen hinrichten, aber sie wussten nicht, wie sehr sie damit gegen Gott selbst handelten (65ff). Es sind solche und ähnliche exegetische Darlegungen gepaart mit systematischem Scharfsinn, die die Lektüre zu einer Freude werden lassen und in diesem Teil vergessen machen, dass man es mit einer Dissertation zu tun hat, die angesichts bestimmter Regeln der Wissenschaftlichkeit sonst oft eine gewisse literarische Schwerfälligkeit an den Tag legen.

Sündenvergebung meint in der Bibel das ganze Heilsgeschehen und stellt dabei den „personalen Beziehungsaspekt“ in den Mittelpunkt, während z.B. Rechtfertigung eher den juristischen Aspekt des Heilsgeschehens betont.

Gegenüber einem modernen Strom in der Theologie, der Sündenvergebung nur als Ausschnitt oder Nebengleis des Heilsgeschehens ansehen will und dann etwa im Reden von Sünde und Vergebung ein Engführung der Theologie behauptet, besteht Scheiber zurecht darauf, dass Sündenvergebung das ganze Heilsgeschehen meint und dabei den „personalen Beziehungsaspekt“ in den Mittelpunkt stellt, während z.B. Rechtfertigung eher den juristischen Aspekt des Heilsgeschehens betont. Mit dieser Haltung hebt sich Scheiber wohltuend vom modernen Hang zum Monismus ab, der meint verschiedene Aspekte in der Bibel gegeneinander treiben zu müssen.
Die biblisch-systematische Verteidigung von Luthers Gerechter und Sünder zugleich, ist ein Glanzstück, das unmissverständlich deutlich macht, welche Unterschiede zwischen der reformatorischen Sicht der Sündenvergebung und sowohl der römisch-katholischen als auch der modern evangelischen liegt, die etwa für den Fall klarer ethisch-moralischer Verfehlung argumentiert, das dies keine Sünde sei, wenn der Täter nur ein Christ sei (79-93). Eine klare weder katholische noch schwärmerische Auslegung der Zusage von Jesus an seine Kirche Sünden vergeben zu können, zeigt erneut wie tragfähig das von Scheiber erarbeitete Verständnis von Sünde und Vergebung ist (93-109).
Der zweite Teil des Buches versucht eine philosophische Verantwortung zwischenmenschlicher Vergebung. Dabei fällt zuerst einmal auf, wie wenig die von Scheiber besprochenen Moraltheorien überhaupt zur Vergebung sagen. Gibt es wirklich keine philosophische Grundlegung zwischenmenschlicher Vergebung? Wenn sie dann ihr eigenes Vergebungsverständnis, das sie „moralische Kommunikation“ nennt, darlegt, dann befremdet ein wenig wie gewunden sie ihre Quellen benennt, die doch nicht mehr als einen „Anstoß zur Entwicklung“ gaben (144). Was sie von Kant „übernommen“ hat, scheint kaum mehr als dessen Konzept von der Achtung der Menschenwürde zu sein. Denn Vergebung hatte er als amoralisch abgelehnt. Scheiber versucht sodann in ihrem Konzept, der den Grundgedanken enthält, „Moral kommunikativ zu verstehen, als wechselseitigen Austausch von moralischen Botschaften und Reaktionen“ (151). Dabei geht sie davon aus, dass es im Blick auf das Problem zwischenmenschlicher Vergebung auch bei Handlungen auf die begleitende Botschaft ankommt. Dabei gelingt es ihr plausibel viele denkbare Alltagssituationen unterzubringen.

In einem nächsten Schritt macht Scheiber – wie andere Theologen vor ihr – die Sprechakttheorie von Austin und Searle fruchtbar. Dabei wird davon ausgegangen, dass Sprechen und Handeln einander nicht gegenüberstehen, sondern auch das Reden ein Handeln darstellt. Im Blick darauf untersucht Scheiber das sprachliche Handeln im Rahmen zwischenmenschlicher Vergebung. Sie geht aber auch den umgekehrten Weg, der in der Sprechakttheorie keine Beachtung fand: eine Handlung selbst erweist sich als kommunikativer Akt. Dies ist im Blick auf moralische Verletzungen notwendig, weil diese meist nicht allein durch Sprechakte zustande kommen, sondern durch ein bestimmtes Handeln, in dem etwa Verachtung oder Hass zum Ausdruck kommt. Nur durch diese Ausweitung erweist sich die Sprechakttheorie überhaupt als brauchbar für die Behandlung der Vergebungssituation. Es spielen nämlich zahlreiche nichtsprachliche Faktoren eine entscheidende Rolle, ob Vergebung zustande kommt. Der sprachliche Akt „Ich vergebe dir“ ist dabei weder hinreichend noch notwendig, wie Scheiber richtig feststellt. Insofern muss man sagen, dass der Erkenntnisgewinn insbesondere darin liegt, dass die Diskussion mit Austin und Searle zu einer genaueren Fassung zwischenmenschlicher Vergebung führt und zugleich die Begrenztheit der Sprechakttheorie deutlich wird. Dass Scheiber mit Gewinn manche Einsichten übertragen kann, liegt an ihrem konsequenten Durchhalten ihrer Sicht: „Vergebung ist ein kommunikativer Akt in einem umfassenderen Kommunikations¬geschehen“ (208). Trotzdem meint der Rezensent, dass Scheiber ihre Einsichten auch ohne den ausführlichen Rückgriff auf die Sprechakttheorie hätte darlegen können. Das Abarbeiten konkreter Vergebungssituationen ist notwendig, damit das Konzept nicht als blutleere Kopfgeburt erscheint, was es nicht ist. Aber eine elegantere Systematik an dieser Stelle hätte den Gewinn noch gesteigert.

Was Vergebung ausmacht und wie sie zustande kommt

Richtig spannend wird die Diskussion wieder im 6. Kapitel, wenn es um die Frage geht, ob christliche Vergebung wirklich bedingungslose Vergebung ist, was Scheiber entgegen der landläufigen Meinung aber mit guten Argumenten verneint (254-265). Dabei wird unter anderem deutlich, dass schon das, was unter „Bedingung“ verstanden wird, oft ungeklärt bleibt. Meist steht dahinter nicht mehr als dass christliche Vergebung keine Reue beim Schuldigen fordern dürfe, weil sonst Hartherzigkeit vorliege. Scheiber macht klar, dass es ihr nicht allein um ein Vergebungsangebot geht oder um die Überwindung des Übelnehmens einer Tat, sondern um das Zustandekommen von Vergebung und das gehe nicht ohne Reue (224-225). Denn damit Vergebung wirklich werden kann, sind Bedingungen notwendig. Dazu gehört zuerst, dass ein moralisch verletzendes Handeln vorliegt, das aus einem freien Willen geboren ist. Sehr gelungen ist die Darstellung dessen, was als freier Wille gelten kann. Es ist nicht die absolut bedingungslose, unbeeinflusste Entscheidung, sondern die Entscheidung, die ohne Gehirnwäsche oder Erpressung, nach eigenen Wünschen zustande kam. Diese sind aber persönliche Wünsche und damit von vielen Bedingungen abhängig (225-229). Auch auf der Seite des moralisch Verletzten sind Bedingungen notwendig, damit man schließlich von Vergebung reden kann. Er muss etwa wirklich von der Verletzung betroffen sein und sie auch als solche wahrnehmen. Dafür entwickelt Scheiber eine systematische Unterscheidung von Betroffenheit, die auch für die Seelsorge hilfreich sein kann. Kapitel 7 unterscheidet dann Vergebung von Verzeihen, Entschuldigen, Versöhnen usw.

Im dritten Hauptteil schließlich setzt Scheiber ihre Ergebnisse über die zwischenmenschliche Vergebung in Beziehung zur Vergebung Gottes. Sie ist der Überzeugung, dass die konstitutiven Bedingungen von Vergebung jeweils gleich sind und deswegen das gleiche Wort auch das Gleiche meint, ohne dass dabei aus dem Blick gerät, dass Gott kein Mensch ist. Darin liegt auch die fundamentale Differenz: bei zwischenmenschlicher Vergebung geht es um die Wiederherstellung einer Beziehung zwischen moralisch gleichstehenden Personen. In Gott und Mensch stehen sich nach Scheiber zwar auch zwei absolut wertvolle Wesen gegenüber, aber der Unterschied liegt darin, dass Gottes Wert ursprünglich ist und die Quelle für die menschliche Würde darstellt. Außerdem steht der Mensch in einem absoluten Abhängigkeitsverhältnis zu Gott (287ff). Das hat zur Folge, dass der Mensch seinem Nächsten nur vergeben kann, weil er von Gottes Vergebungswillen getragen ist. Eine erhellende Betrachtung des Gleichnisses vom Schalksknecht zeigt zum Abschluss noch einmal den exegetischen Gewinn in Scheibers Konzept.
Ohne weitere Erklärung bleibt eine sprachliche Besonderheit der Arbeit. Scheiber wählt, wenn die Einzahl für eine Personengruppe steht, mal die männliche und dann unvermittelt eine weibliche Form: die Sünderin statt der Sünder (40), die Täterin statt der Täter (42f). Vielleicht hängt diese ungewöhnliche Art Geschlechtergerechtigkeit herstellen zu wollen mit ihrer Ansicht zusammen, dass Jesus Christus in seinem Mannsein, seinem Menschsein, seinem Judesein nur menschlich – kontingente Eigenschaften trug (76, Fußnote 8). Eine eigenartig platonistisch gefärbte Ansicht, die die geschöpfliche Wirklichkeit zu gering achtet und kaum zu ihren anderen Einsichten über das Wesen Gottes passen will.

Fazit

Die Arbeit von Karin Scheiber ist insgesamt von vorbildlicher gedanklicher und sprachlicher Klarheit. Wer sich schon öfter über den schwammigen Gebrauch des Vergebungsbegriffes in der Theologie geärgert hat, der findet hier entscheidende Hilfen zur Klärung und zur Argumentation. Dabei ist auch der Alltagswert von Scheibers Konzept hoch, weil sie trotz philosophischer Argumentationsstränge, die Realität niemals hinter sich lässt. Damit gewinnt das Werk nicht nur eine theologische und philosophische Relevanz, sondern auch eine praktische, die dem Seelsorger in schwierigen Vergebungssituationen zur Klärung helfen kann. Dass Karin Scheiber auch ganz in der Bibel zu Hause ist, zeigt sich an vielen hilfreichen exegetischen Einsichten und unterstreicht den positiven Gesamteindruck.