Scheidung und Wiederheirat in der heutigen Gesellschaft
In der Tat steigt die Zahl geschiedener Ehen in Deutschland nach wie vor. In den neuen Bundesländern ist die Scheidungsrate 1995 gegenüber dem Vergleichsjahr 1965 zwar in etwa stabil geblieben, nachdem sie sich bis 1985 verdoppelt hatte, im Westen jedoch hat sich die Zahl von 1965 mit 39 Scheidungen pro 10.000 bestehender Ehen auf 92 Scheidungen je 10.000 Ehen mehr als verdoppelt.1 Bei 11% der Eheschließungen 1995 waren beide Partner bereits mindestens einmal verheiratet, bei weiteren 21% der Eheschließungen war ein Partner geschiedenen Familienstands; nur bei einem weiteren Prozent handelte es sich um erneute Eheschließungen, weil wenigstens einer der Ehepartner verwitwet war.2 Das Statistische Amt der Europäischen Union EUROSTAT prognostiziert, daß in Europa nahezu jede dritte Ehe in einer Scheidung endet.3
Zahlreiche Gründe lassen sich für diese Entwicklung seit der „Achtundsechziger Moralrevolution“ auflisten. Die Ehescheidung vereinfachende bürgerliche Gesetze und der weitestgehende Wegfall der sozialen Ächtung Geschiedener haben ihren Teil dazu beigetragen. Dank der wirtschaftlichen Prosperität ist der moderne Mensch in der Lage, seinen Individualismus zu pflegen und im Zweifelsfall gegenüber dem gemeinschaftlichen Leben – beispielsweise in der Ehe – als das höhere Gut einzustufen. Eine Eheschließung wird als freiwillige formale Angelegenheit betrachtet, die das Zusammenleben regelt, wenn die Partner dies wünschen. Konstitutiv für das Zusammenleben sei „dieses Stück Papier ‚Trauschein‘“ aber keineswegs. Man schätzt, daß es derzeit etwa 1.600.000 unverheiratet zusammen wohnender Paare gibt.4 Wichtig sei, so die gängige Überzeugung, die Anziehung und Begeisterung zum Partner zu spüren. Verfliegt das romantische Liebesgefühl, ist auch die gemeinsame Basis für die Beziehung weg. Man geht aus einander, um den nächsten Partner, der dieses „Gribbeln im Bauch“ erzeugen kann, zu heiraten oder einfach so mit ihm zusammenzuleben.
Das christliche Leben wird von dieser gesellschaftlichen Entwicklung betroffen. Die Kirchen sehen sich mit den theologischen Zweifeln, menschlichen Schicksalen und praktischen Folgen der Scheidungspraxis konfrontiert. Die gesellschaftliche Entwicklung stellt die biblische Überzeugung von der Ehe als lebenslänglicher monogamer Verbindung zweier verschiedengeschlechtlicher Partner in Frage. Der Theologische Ausschuß der Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat sich in seinem Arbeitspapier „Sexualität und Lebensformen“ mit der „Relativierung von Ehe und Familie“ auseinandergesetzt und dabei selbst „einer Anpassung der Kirche an den Trend zum Abbau normativer Festlegungen im Bereich sexuellen Verhaltens den Weg“ bereitet, wie Pannenberg in einem Kommentar feststellte.5
Christliche Ehepaare neigen heute leichter dazu, auf ihre Eheprobleme mit einer Scheidung zu reagieren statt sie zu lösen
Was können wir aufgrund der Heiligen Schrift über Gottes Willen zur Ehe, zur Scheidung und zur Wiederheirat sagen? Die Fragestellung ist nicht neu. Sie wird schon seit den biblischen Tagen in der Gemeinde Jesu diskutiert. Sie gewinnt heute an Brisanz, weil aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung zunehmend Menschen in die Gemeinschaft der Gläubigen hineinkommen, die getrennt leben, geschieden oder bereits mehrmals verheiratet sind. Christliche Ehepaare neigen heute leichter dazu, auf ihre Eheprobleme mit einer Scheidung zu reagieren statt sie zu lösen.
Der Exeget und Seelsorger sieht sich bei dem Thema „Scheidung und Wiederheirat“ gewissen Erwartungen ausgesetzt. Einerseits wird das grundsätzliche Verbot von Scheidung und Wiederverheiratung als Zeichen von Rechtgläubigkeit gefordert. Schon der etwa 207 zu den Montanisten übergetretene Tertullian6 forderte in seiner Schrift De monogamia (Von der Einehe) (ca. 217), jegliche Wiederverheiratung von Christen, auch den Verwitweten, zu verbieten.7 Andererseits wird es als kaltherzig kritisiert, Menschen in schwierigen Ehesituationen nicht das Recht auf Scheidung und Wiederverheiratung zuzugestehen.8 Es ist nicht unsere Absicht, dem Druck der verschiedenen Positionen nachzugeben. Wir werden uns hier im wesentlichen auf eine erneute Sicht auf den biblischen Befund beschränken und einige praktische Konsequenzen ziehen.9
Das Problem: Scheidung in der Heiligen Schrift
Jede Scheidung ist eine Tragödie, trotzdem setzt sich die Heilige Schrift damit auseinander
Die Bibel behandelt die Scheidungsfrage an verhältnismäßig wenigen Stellen. Jesus greift in seinen Ausführungen auf das Alte Testament zurück. Gefragt nach der Legitimität von Ehescheidungen geht Jesus hinter die vordergründige kasuistische Fragestellung zurück (Mt 19,3-4). Er stellt vielmehr die ursprüngliche Schöpferabsicht ins Zentrum. Mann und Frau wurden füreinander geschaffen (1Mose 1,27). In der Lösung aus dem elterlichen Familienzusammenhang und der Bindung an seine Frau entsteht eine neue Lebensgemeinschaft (1Mose 2,24). Mehr als nur der menschliche Willensentschluß, ist die Ehe auch durch Gott zusammengefügt. Das soll der Mensch nicht scheiden (Mt 19,5-9).
Allein unter dieser Perspektive ist jede Scheidung eine Tragödie. Sie reicht niemals an den ausdrücklichen Willen Gottes heran und ist also grundsätzlich zu verwerfen.
Wenn sich die Heilige Schrift doch mit Scheidung auseinandersetzen muß, so liegt das an der Fallsgestaltigkeit des jetzigen Zeitalters. Seit dem Sündenfall müssen auch die Ehen jenseits von Genesis 3 geführt werden. Die Sünde läßt den Menschen die lebenslängliche Zuordnung von Mann und Frau nicht länger als neue unzerreißbare Lebenseinheit, als exklusive Verbindung, als totale Lebens- und Liebesgemeinschaft, als von ihrem Wesen her unauflöslich und als Ort der sexuellen Gemeinschaft erfahren.10 Es kommt zur Entfremdung, zu Streit und Haß, Mißbrauch, Egoismus, gedanklichem oder vollzogenem Ehebruch und auch zur Scheidung.
Im Volk Gottes ist Scheidung eine Tatsache – im Alten und im Neuen Testament
Im Volk Gottes ist Scheidung eine Tatsache, im Alten und im Neuen Testament. An Gottes guten Bestimmungen ändert das jedoch nichts. Wenn das mosaische Gesetz eine Regelung über die Scheidung kennt (5Mose 24,1-4), hebt diese nicht, wie Jesus es deutlich macht, die Absicht des Schöpfers auf. Und wenn Paulus sich mit Scheidung in der Gemeinde beschäftigen muß, dann deshalb, weil das Erbarmen Gottes auch für geschiedene Leute (1Kor 7,11) keine Ausnahme macht (1Joh 1,9); und weil der christliche Glaube eines der beiden Ehepartner dem anderen bis zur Scheidung hin ein Ärgernis zu werden vermag (1Kor 7,12+13).
Die Antwort auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Scheidung und Wiederheirat ist mit den biblischen Gegebenheiten also von vornherein dem kasuistischen Mißverständnis enthoben.
Das AT (5Mo 24,1-4, Esra 10, Neh 13,27-30, Mal 2,11-16)
Der alttestamentliche Bezug der Pharisäer ist in 5Mo 24,1-4 zu finden. Dort regelt das Gesetz den speziellen Fall, ob eine geschiedene Frau nach der erneuten Scheidung vom zweiten Mann oder nach dem Tod des zweiten Mannes (Verse 1-3) wieder vom ersten Mann zur Frau genommen werden könne (V 4), was abgelehnt wird. Die Verse 1-4 stellen einen Konsekutivsatz in der Wenn-dann-Form (V. 1-3 – V. 4) in der kasuistischen Gesetzgebung dar. Der Vordersatz beschreibt zunächst den Vorgang der Heirat und der Scheidung (V. 1), der Wiederheirat (V. 2) und dem Ende der zweiten Ehe durch Tod oder Scheidung (V. 3).
Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie heiratet und es geschieht, daß sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil er etwas Anstößiges (w. eine schändliche Sache, ‚ärwat dabar) an ihr gefunden hat und er ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat, 2 und sie ist aus seinem Haus gezogen und ist hingegangen und die Frau eines anderen Mannes geworden …
Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Frauen. Offenbar hatte sich bis zu dieser Zeit bereits eine Scheidungspraxis im Volk entwickelt. In der schöpfungsgemäßen Zuordnung aber war weder Scheidung noch die inzwischen ebenfalls gängige Polygamie vorgesehen. Gott wollte nicht, daß die Frauen der Willkür der Männer ausgesetzt seien. Die Scheidung brachte sie sowohl in eine persönliche Krise, verletzte ihre glaubensmäßige Integrität und stürzte sie oft in eine wirtschaftliche Notlage. Selbst wenn die Frau Anlaß durch „etwas Anstößiges“ gegeben haben sollte, erschwerte Gott die Entscheidung für eine Scheidung, indem er die Endgültigkeit der Trennung herausstreicht. Wenn Scheidung, dann ganz, ohne weitere Ansprüche des ehemaligen Mannes. Wenn die Frau wieder heiraten würde – und davon geht die Schrift hier aus – könnte und dürfte der Mann nicht mehr zu ihr zurück, wenn sie wiederum entlassen oder sogar wenn ihr zweiter Mann gestorben wäre. Schließlich hat er als ursprünglicher Ehemann sie entlassen und – sei es durch die Scheidung, sei es durch die ohne vorhergehende Scheidung nicht möglich gewesene zweite Eheschließung – die Verunreinigung der Frau provoziert:
… dann kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie seine Frau sei, nachdem sie unrein gemacht worden ist … (5Mose 24,4a).
Auch zu biblischen Zeiten war die Ehe eine öffentlich-rechtliche Institution, nicht eine Privatangelegenheit zwischen zwei Menschen
Zur Zeit Jesu hatte die rabbinische Theologie längst eine eigenständige Gesetzgebung aus diesem Halbsatz entwickelt. Auch zu biblischen Zeiten war also die Ehe eine öffentlich-rechtliche Institution, nicht eine Privatangelegenheit zwischen zwei Menschen.11 Für die Gültigkeit einer Scheidung mußten Form und Inhalt des Scheidebriefs gewissen Anforderungen genügen. Die Frau wurde ausdrücklich von jeder Verpflichtung gegenüber dem früheren Ehemann freigesprochen und erhielt Freiheit und Recht, sich an einen anderen Mann zu verheiraten, ohne daß der Entlassende werde Einspruch erheben können.12 Nur durch Annahme des Dokumentes durch die Frau erhielt es seine Gültigkeit.
Uneins waren sich die Schriftgelehrten über den zulässigen Scheidungsgrund, die „schändliche Sache“ oder „die Blöße einer Sache.“ Die neutestamentliche Exegese erwähnt in diesem Zusammenhang oft den zeitgenössischen Streit zwischen der Schule des Rabbi Schammai und der Schule des Hillel. Schammai hatte gelehrt, daß dem Mann die Scheidung gemäß dem Wort von der „schändlichen Sache“ (5Mose 24,1) bei einer Unzuchtsünde der Frau erlaubt sei. Die Betonung liegt auf der Schändlichkeit des Verhaltens. Hillel und die Nachfolger seiner Schule erweitern das Verständnis dieses Ausdrucks. Sie lehren, der Mann dürfe seine Frau entlassen, wann immer er Anstoß an ihr nehme. So wird gelehrt: „Der Mann darf seine Frau entlassen, wenn er irgend etwas ihm Mißfälliges an ihr findet,“13 so auch, wenn sie das Essen anbrennen läßt,14 mit aufgelöstem Haar ausgeht, mit jedem beliebigen redet, eine Schreierin ist (R. Tarphon, ca. 100 n. Chr.), ihren Mann in Anwesenheit der Schwiegereltern schimpflich behandelt (R. Abba Saul, ca. 150 n. Chr.) und im weiteren Sinn alles, was gegen die guten Sitten verstieß.15
Von der nachexilischen Zeit berichten Esra 10 zusammen mit Neh 13,27-30, wie sich die israelischen Männer von ihren nichtgläubigen – ausländischen – Frauen trennen. Sie gestehen ihre Verbindung mit diesen Frauen als Treulosigkeit. Sogar Priester hatten sich auf diese Weise schuldig gemacht. Das Gesetz hatte für sie ausdrücklich bestimmt, nur Jungfrauen aus dem eigenen Volk zur Frau zu nehmen, also keine ausländischen Frauen. Auch Frauen, die bereits einem anderen Mann gehörten, kamen für eine Priesterehe nicht in Frage:
Er soll eine Frau in ihrer Jungfrauschaft nehmen. Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine Hure, diese soll er nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen soll er zur Frau nehmen (3Mose 21,13-14).
Um die Hoffnung für Israel wieder herzustellen (Esr 10,2) und den Priesterdienst zu reinigen (Neh 13, 29-30), trennen sie sich von den fremden Frauen. Die menschlichen Tragödien dahinter werden nicht verschwiegen (Esra 10,1.6.9). Obwohl der Ungehorsam der Diener Gottes zu anderen Zeiten nicht weniger groß war, wiederholt sich ein solches Ereignis nicht.
Der Prophet Maleachi als ungefährer Zeitgenosse verwendet auch einen Gutteil seiner Schrift auf die Kritik an den verantwortlichen Priestern. Auch er kennt die religionsvermischenden Ehen und droht den betroffenen Männern mit dem Tod (Mal 2,11-12). Außerdem hat sich eine lasche Scheidungspraxis auf breiter Basis eingeschlichen, so daß der Prophet generell aufrufen kann, die in jungen Jahren vor und mit dem Herrn geschlossenen Ehen nicht zu verlassen (Mal 2,13-15). Begründung:
Ich hasse Scheidung, spricht der Herr … (Mal 2,16).
In Israel sind Scheidung und Wiederheirat bekannte Größen. Obwohl die Torah Regelungen für polygame Verbindungen ebenso wie für geschiedene Leute trifft, ist die ursprüngliche Bestimmung des lebenslangen exklusiven Miteinanders von Mann und Frau damit nicht aufgehoben. Das bringt Maleachi deutlich zum Ausdruck.
Die Worte Jesu
Die Zeit Jesu begegnete dem Problem Scheidung mindestens so leichtfertig wie die heutige
Jesu Worte über die Ehescheidung treffen in eine Zeit, die dem Problem Scheidung mindestens so leichtfertig begegnet wie die heutige. Wir finden in den Evangelien vor allem eine Auseinandersetzung des Herrn mit den Theologen seiner Zeit. Sie wollen ihm eine Falle stellen. Die Pharisäer instrumentalisieren die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Scheidungen, weil sie Jesu Wirken verunmöglichen wollen. An einer wirklichen Antwort sind sie nicht interessiert (Mt 19,1-12). Außerdem hatte Jesus in der Bergpredigt die gesetzliche und doch liberale Mißinterpretation des Gebotes Gottes zurechtgerückt (Mt 5,27-32). Die Pharisäer wußten also um Jesu Haltung und konnten ihre verführerische Fragestellung gezielt vorbereiten.
Auseinandersetzung mit den Pharisäern (Mt 19,3-12, Mk 10,1-12, Lk 16,18)
Die Begegnung mit den Pharisäern (Mt 19,3-12) findet in Peräa, dem transjordanischen Teil von Judäa (Mt 19,1), statt. Nach dem Dienst Jesu in Galiläa (Mt 18,35) war der Unterschied zwischen den Lehren Jesu und der rabbinischen Mose-Auslegung recht deutlich geworden. Würde Jesus auf ihre Frage eingehen, müßte er sich auf eine der beiden Schulen (Schammai oder Hillel) einlassen. Dann machte er sich den übrigen Lehrern gleich und verlöre den Anspruch, anders zu sein, mit Vollmacht zu reden und nicht wie die Schriftgelehrten (Mt 7,29). Bliebe Jesus bei seiner rigoristischen Haltung, so rechneten die Pharisäer damit, öffentlich die Stimmung gegen Jesus16 machen und Zweifel gegen ihn wenden zu können, wie sie zum Beispiel auch in den Worten seiner Jünger anschließend zum Ausdruck kommen (Mt 19,10). Außerdem wollten sie Jesus in Peräa dem Zorn der Herodias ausliefern, die schon Johannes den Täufer zu Tode gebracht hatte wegen dessen Anklagen gegen die unrechtmäßige Ehe der Herrscherin mit ihrem Schwager Herodes17 (Joh 14,1-12).
Die Fangfrage lautet:
„Ist es einem Mann erlaubt, aus jeder Ursache seine Frau zu entlassen (V. 3)?“
Jesus antwortet weder mit „Ja“ (etwa im Sinn der Schule Hillels) noch mit „Nein.“ Er verweist vielmehr auf den ursprünglichen Plan Gottes, nachdem Mann und Frau sich für ihre Ehe von ihrem Elternhaus loslösen, aneinander hängen und eine neue Einheit als „ein Fleisch“ werden. Diese Einheit soll der Mensch nicht scheiden.
Es darf keinen Zweifel daran geben, daß Ehescheidung keine Probleme löst und im Widerspruch zum Wesen der Ehe steht
Für Jesus zählt nur die ursprüngliche Ordnung. Die heutige christliche Seelsorge und Verkündigung muß sich wieder darauf besinnen. Es darf keinen Zweifel daran geben, daß Ehescheidung keine Probleme löst und im Widerspruch zum Wesen der Ehe steht. Die evangelische Predigt darf den Segen einer verbindlichen und von Gott gesegneten Ehegemeinschaft hervorheben. Sie soll aufzeigen, daß die modernen gesellschaftlichen Tendenzen eine beständige Ehe erschweren. Auch für diesen Lebensbereich braucht der Christ eine Metanoia der Ratio, eine Erneuerung des Denksinns (Röm 12,2). Er kann dann erkennen: Eheliche Gemeinschaft ist eine verbindliche Ordnung für das Miteinander von Mann und Frau. Sie steht nicht in der Beliebigkeit des Menschen. Ehe ist auf Dauer angelegt. Sie soll nicht geschieden werden. Eheprobleme sind möglich und wahrscheinlich. Ihre Lösungen sind aber nicht sofort oder käuflich zu haben („instant“), sondern nur mit Gebet und Arbeit.
Die Gefahr für die christliche Ehe besteht heute darin, daß der gesellschaftliche Konsens über Notwendigkeit und Funktionen der Ehe im Gegensatz zu früheren, vor-68-er Zeiten, nicht mehr gegeben ist und die Christen – unvorbereitet auf diese Herausforderung – unbemerkt ihre Wertmaßstäbe anpassen. Anstatt unser Verständnis von Ehe, Ehescheidung und Wiederheirat aus der Bibel zu gewinnen, übernehmen wir – mit zeitlicher Verzögerung – die Vorstellungen der uns umgebenden Gesellschaft, zum Nachteil stabiler Ehen.
Zu der Verunsicherung im Umgang mit dem Thema „Scheidung und Wiederheirat“ in der Gemeinde trägt leider auch die Tatsache bei, daß wir uns in der Praxis viel mehr auf die Ausnahmen von der allgemeinen Ordnung konzentrieren als auf die Regel. Wir diskutieren lieber, ob eine Scheidung und eine zweite Ehe in gewissen Fällen erlaubt sei und in welchen Fällen, oder nicht. Darin spiegelt sich der pharisäische Ansatz wider, der von Jesus mit der Erinnerung an die ursprüngliche Ordnung zurückgewiesen wird.
Die Gefahr für die Christen besteht heute darin, daß sie unbemerkt ihre Wertmaßstäbe anpassen
Da aber Scheidung und Wiederheirat in der Praxis vorkommen, stellt Jesus auch hier die Positionen klar. Grundsätzlich ist eine Scheidung und Wiederheirat als Ehebruch gewertet. Die Person, die die Scheidung und eine neue Heirat betreibt, wird als die ehebrechende Partei bezeichnet. Aber auch, wer eine aus dem Eheverhältnis entlassene Person heiratet, macht sich schuldig an deren vorhergehenden Ehe, denn er bricht in eine – ruhende Beziehung – ein: Wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch (V. 9b). Vor dem Hintergrund von 5Mo 24 wird deutlich, daß die erneute Heirat der entlassenen Frau eine Rückkehr zu ihrem ersten Mann absolut verunmöglicht. Darum wird diese zweite Heirat als Ehebruch an der ersten Ehe gewertet.
Jesus nennt lediglich eine Ausnahme, in der Scheidung und Wiederheirat der um Scheidung bittenden Person nicht als Ehebruch angerechnet werden müssen: wenn die Scheidung aufgrund von Hurerei, griechisch Porneia, verlangt wird.
„Ich sage euch aber, daß, wer immer seine Frau entlassen wird, außer wegen Hurerei, und eine andere heiraten wird, Ehebruch begeht“ (V. 9a).
Grundsätzlich ist eine Scheidung und Wiederheirat als Ehebruch gewertet
Das griechische Wort für Hurerei bezeichnet jede Art illegitimen Geschlechtsverkehrs.18 Das Neue Testament ist gekennzeichnet durch die unbedingte Ablehnung jedes außerehelichen oder widernatürlichen Geschlechtsverkehrs.19 Ist der Ehepartner in solche Praktiken verwickelt, schließt Jesus ein schuldloses Scheidungsbegehren nicht aus.
Man hat die Porneia in der Auslegung immer wieder auf „gesetzwidrige Eheverbindungen“20 engführen wollen. Man denkt an 3Mo 18,6-18, wo Gott verbietet, sich seinen nächsten Blutsverwandten geschlechtlich zu nähern. Ausnahme zu diesem Verbot ist lediglich die sogenannte Leviratsehe (Schwagerehe, 5Mo 25,5-10), die einen Mann andernfalls unter Verlust seines guten Rufs (5Mo 25,9-10) verpflichtet, eine kinderlos gebliebene Ehe eines verstorbenen Bruders mit der verwitweten Schwägerin weiterzuführen, um den Namen des verstorbenen Bruders weiterzuführen (5Mo 25,6).
Die Worte Jesu bieten jedoch keinen Anlaß, von der allgemeinen Bedeutung von Porneia abzuweichen: Der ganze Abschnitt handelt von dem generellen Thema „Ehe“ und „Ehescheidung.“ Hier erwarten wir keine Ausführungen auf irgendwelche seltenen Spezialfälle. Wir sehen auch, daß 3Mo 18 nicht erst eine Verwandtschaftsehe verbietet. Vielmehr macht der Abschnitt die besondere – weil gegenüber der Familie ausgeübte – Schandhaftigkeit (V. 17) allein schon eines Beischlafs deutlich, der ja außerehelich und also gesetzwidrig, also im Sinn des NT Porneia ist.
Wir stellen also fest, daß nach Matthäus 19 eine Ehe wegen Porneia geschieden werden kann. Die Einheit eines Ehepaars wird dabei nicht durch eine mystisch oder sakramental verstandene Einheit des Fleisches heimlich aufrecht erhalten. Vielmehr ist es die öffentliche Bekundung (verlassen – anhangen) mit der Zusammenfügung Gottes, die aus einen Paar ein Ehepaar macht (Mt 19,6).
Wer mit einer Prostituierten „ein Fleisch wird“, ist deshalb noch nicht mir ihr verheiratet – er begeht Unzucht
„Fleisch“ erscheint im AT 273 mal, davon 153 mal im Pentateuch, und meint den belebten Körper („animal musculature“), im weiteren auch den menschlichen Körper, Blutsverwandtschaft, die Menschheit, Lebendiges, das Leben selbst und das geschaffene Leben in Unterscheidung zum göttlichen Leben.21 Das „Ein-Fleisch-Sein“ geht im Guten einher mit der körperlichen Vereinigung der Eheleute nach der göttlichen Zusammenfügung. Sie wird jedoch nicht durch die Fleischeseinheit begründet22 oder erhalten. So ist auch ein Mann nicht mit jeder Prostituierten verheiratet, weil er ihr beiwohnte (1Kor 6,16), auch wenn sie sich dabei zu einem Fleisch machen. Viel mehr macht er sich der Porneia schuldig (1Kor 6,17), sei es als Unverheirateter, sei es als Ehebruch gegenüber seiner rechtmäßigen Ehe. Der Leib des Christen soll aber dem Herrn zu Diensten stehen, nicht der Hurerei (1Kor 6,13).
Noch eine Beobachtung zu dem Satz: Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden (V. 6). Jesus stellt hier nicht die Unmöglichkeit einer Scheidung fest, sondern gibt der Intension der Verbform nach (3. sing. imp.) eine negative Aufforderung, ein Verbot. Ehescheidung ist möglich, soll aber nicht sein. Die Möglichkeit zur Scheidung, die Jesus selbst nennt – bei Hurerei – ist selbst wieder eingebettet in den allgemeinen Negativzusammenhang von Scheidung und Ehebruch.
Die Stellung der Ausnahmeklausel hat manche Interpretatoren dazu veranlaßt, nur einer Scheidung zustimmen zu wollen, nicht aber einer Wiederheirat des unschuldigen Teils. Man sagt, dann müsse „außer wegen Hurerei“ nach den Worten „eine andere heiraten wird“ stehen. Das ist aber unlogisch, denn die Scheidung wird ja gegebenenfalls aufgrund der Hurerei verlangt, nicht aber aufgrund einer Wiederheirat. Die Ausnahmeklausel steht also an der richtigen Stelle.
Die gute Reaktion des betrogenen Ehepartners wäre, die Versöhnung zu suchen und die Ehe fortzusetzen
Befürwortet Jesus also die Scheidung oder eine Wiederheirat doch, jedenfalls bei Porneia? Nein. Selbst dann nicht. Wenn auch der konservative Schule des Rabbi Schammai lehrte, man solle sich nicht von einer Frau trennen – außer bei Hurerei –, selbst wenn sie so schädlich sei wie die Frau Ahabs23 , so überbietet Jesus auch diese Position. Obwohl wir eingangs feststellten, daß 5Mose 24 sich eigentlich nur um die Unmöglichkeit der Rückkehr zum ersten Mann äußert, weist Jesus die Bibelstelle nicht als ‚falsch zitiert‘ zurück. Er spricht vielmehr ihre eigentliche Bedeutung und Stellung aus: Man soll sich gar nicht scheiden lassen. Auch Mose hat nicht geboten, Frauen zu entlassen, sondern er hat es lediglich gestattet, von Anfang an aber ist es nicht so gewesen (V. 8). Der Grund dafür ist die Hartherzigkeit des Menschen. Er ist eigensinnig und unversöhnlich eingestellt.
Die gute Reaktion des betrogenen Ehepartners wäre also, die Versöhnung zu suchen und die Ehe fortzusetzen. Jesus gibt kein Gebot noch einen Freibrief für eine Scheidung nach einem Betrug. Er spricht den in solchen extremen Fällen um Scheidung bittenden Partner lediglich von der Qualifizierung dieser Scheidung als Ehebruch frei. Der Wille des Herrn ist damit aber nicht ausgesagt. Der Wille des Herrn ist auch in solchen Fällen: Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden (V. 6). Am schlimmsten wäre es, wenn ein Ehepartner sich ein geistliches Alibi für seine Scheidungsabsicht dadurch erschleichen würde, indem er seine Ehe so lange „zur Hölle“ macht, bis der Partner schließlich fremdgeht und man somit ein „Recht“ auf Scheidung hat. Das ist eine Perversion.
Der Parallelbericht des Markusevangeliums verdeutlicht die falsche Intension der Pharisäer. Es wird deutlich, daß Jesus zuerst nach dem mosaischen Gebot über Ehe und Ehescheidung gefragt hat: was hat euch Mose geboten (Mk 10,3). Ihre Antwort stellt nicht die Schöpfungsordnung in den Mittelpunkt, sondern die Regelung über den Scheidebrief. So war aus der Not der Herzenshärte ein Gebot geworden.
Markus gibt die Ausnahmeklausel – außer wegen Hurerei – nicht wieder. Das vermindert natürlich nicht die Gültigkeit dieser Worte Jesu. Im Markusevangelium ist allein die Stabilität der Eheordnung im Blickfeld. Wenn Mann oder Frau sich scheiden lassen und eine andere Person heiraten, begehen sie Ehebruch:
Wer seine Frau entläßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch gegen sie. Und wenn sie ihren Mann entläßt und einen anderen heiratet, begeht Ehebruch (Mk 2, 11b-12).
Im Lukasevangelium ist die gelegentliche Auseinandersetzung mit den Pharisäern über Ehebruch in einen Satz zusammengefaßt, natürlich auch ohne Besonderheiten wie im Fall von Porneia. Sowohl der entlassende Mann als auch der die Entlassene Heiratende machen sich des Ehebruchs schuldig, weil sie die Versöhnung der Ehe verunmöglichen:
Jeder, der seine Frau entläßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und jeder, der die von einem Mann Entlassene heiratet, begeht Ehebruch (Lk 16,18).
Die unbedingte Betonung des Schöpferwillens auf die Beständigkeit der Ehe lenkt den Blick der Zuhörer Jesu weg von ihrer kleinkrämerischen Rechthaberei – der Hartherzigkeit – hin auf die Verantwortlichkeit und Treue für die bestehende Ehe, auch wenn sie im Widerspruch des Partners steht. Das ist so hart für die scheidungsrechtsgewöhnten Männer, daß – bei Matthäus – sogar die Jünger angesichts der „harten“ Haltung Jesu an ihrem Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verbindung unter solchen Umständen Ausdruck geben (Mt 19,10). Heute haben viele Zeitgenossen aus denselben Gründen Angst vor Verbindlichkeit in ihren Lebensbeziehungen. Hier darf die Gemeinde Jesu mit der Predigt des Willens Gottes und der großen Chance einer wahrhaft christlichen Ehe Mut und Überzeugung für Verbindlichkeit schaffen.
Die Bergpredigt (Mt 5,27-32)
Jesus stellt die wahren Ansprüche des Gesetzes Gottes gegen seine gesetzlichen Entwertungen
Die herausfordernde Andersartigkeit und Vollmacht des Wortes Jesu in bezug auf die Ehe war bereits in der Bergpredigt deutlich zum Ausdruck gekommen. In zwei Gegenüberstellungen bringt er die wahren Ansprüche des Gesetzes Gottes auf den Leuchter; gegen seine gesetzlichen Entwertungen:
Der Herr zitiert zuerst das biblische Gebot: Du sollst nicht ehebrechen (grammatikalische Form eines strikten Verbotes24 ) (Mt 5,27). Dann macht er deutlich, daß nicht erst die vollendete Tat der Ehebruch ist, sondern schon der begehrliche Blick (V. 28). Der Zuhörer, gewöhnt, sich über das unmoralische Verhalten der Tatsünder ungeniert zu erheben, sieht sich nun plötzlich selbst potentiell mit dem Vorwurf des Ehebruchs konfrontiert. Ehebrecher im Herzen gibt es viele. Daher brauchen auch die Vielen Vergebung für diese Sünde und eine Erneuerung ihrer Gesinnung.
Sodann rückt Jesus auch die Entlassung einer Frau durch ihren Mann ins Blickfeld. Auch hier kommt der Vorwurf des Ehebruchs ins Spiel. Allerdings ist der Entlassende nicht nur ein Ehebrecher wie in Matthäus 19 (wer entlassen wird … begeht Ehebruch), sondern er ist auch der (wahrscheinliche) Verursacher für einen Ehebruch der Frau: macht, daß sie Ehebruch begeht (V. 32). Warum? Weil im üblichen Fall der Wiederverheiratung die Versöhnung und Wiederherstellung der ursprünglichen Ehe unmöglich wird (5Mose 24). Auch der neue Ehepartner ist dann am Ehebruch der ersten Ehe beteiligt (V. 32); und das alles, weil der erste Mann die Frau entlassen hat.
Dieselbe Ausnahme wie in Matthäus 19 wurde auch in Matthäus 5 genannt: wenn Hurerei begangen wurde. Aber das ist kein Freibrief zur Scheidung oder begründete sogar eine Pflicht dazu. Das jesuanische ICH ABER kontrastiert auch hier nicht das Gesetz, sondern die gesetzliche Entstellung des Gesetzes. In diesem Fall steht die strenge Auffassung des Herrn der liberalen Scheidungspraxis seiner zeitgenössischen Ausleger gegenüber.
Ehebrecher im Herzen gibt es viele. Die Ausnahmeklausel in Mt 5 und 19 ist kein Freibrief zur Scheidung
Jesus und die Ehebrecherin (Joh 8,1-11)
Als Jesus im Tempel lehrte, bringen die Schriftgelehrten und Pharisäer eine in flagranti ertappte Ehebrecherin. Zuvor hat es eine Auseinandersetzung gegeben, in der die Volksführer Jesus als Verführer benennen (Joh 7,47), dem die Volksmenge, die das Gesetz nicht kennt, sie ist verflucht (Joh 7,49), glaubt; nicht aber die Obersten und Pharisäer (V. 48). Indem sie nun vor Jesus an das Gesetz appellieren, nach dem diese Frau gesteinigt werden muß (aber übrigens auch der am Ehebruch beteiligte Mann! 5Mose 22,22), erwarten die Pharisäer, daß Jesus sich selbst als ein Verfluchter disqualifizieren würde, indem er das Gesetz falsch auslegte und sich also als Unkundiger präsentierte. Jesus aber widerspricht dem Gesetz natürlich nicht. Er ruft es auch hier wieder in seiner ganzen Schärfe auf, indem er die Zuhörer an ihre eigene Sündhaftigkeit erinnert. Jesus fragt hier besonders auch nach der Sünde des (gedanklichen) Ehebruchs: wer von euch ohne Sünde ist, werfe zuerst den Stein auf sie (Joh 8,7). Niemand ist dazu bereit. Keiner kann sich als unschuldig erklären. Ohne die Auseinandersetzung weiterzuführen, schleichen sich alle weg, und Jesus wurde allein gelassen mit der Frau (V. 9). Der einzige wahrhaft Unschuldige verurteilt sie auch nicht (V. 11), sondern er befiehlt ihr den Weg zum Leben durch Umkehr an: Geh hin und sündige nicht mehr (V. 11b)!
Wir erkennen die Intention Jesu, die den pharisäischen Absichten entgegenläuft: die Ehe wieder zurechtbringen. Er will nicht den Tod des Sünders (vgl. Hes 33,11). Er sucht nicht den Ehemann auf, um ihm die Scheidung freizugeben oder gar zu befehlen. Obwohl hier offenkundig Porneia in Form von Ehebruch vorliegt! Jesus will, daß der Sünder umkehre und lebe (Hes 33,11). Hier bedeutet das: Versöhnung mit dem Ehemann und zukünftige Treue.
Paulus (1Kor 7,10-16.39)
Der Apostel richtet sein Wort an die nachpfingstliche, im Aufbau begriffene Gemeinde Jesu. Im ganzen römischen Reich breitet sich die Botschaft Jesu in allen Bevölkerungsschichten und Nationalitäten aus. Nun sagt das Evangelium auch etwas über die Gesundung für Ehe und Familie. Polygamie, Mätressenhaltung, Hurerei, Scheidungen, Mißhandlungen, das alles war mehr oder weniger Tagesordnung. Das Licht Gottes wird nun überall aufgerichtet, um die gute Ordnung Gottes in der Gemeinde sichtbar zu machen.
Polygamie, Mätressenhaltung, Hurerei, Scheidungen, Mißhandungen waren im römischen Reich mehr oder weniger an der Tagesordnung
Im ersten Brief nach Korinth – einer Stadt mit sprichwörtlicher Unmoral25 – geht Paulus speziell auf das Thema der Geschlechterbeziehung ein. Die jungen Christen lernen den Willen Gottes über die lebenslange ausschließliche Verbindung von Mann und Frau in der Ehe kennen. Der Apostel bezieht sich ausdrücklich auf ein Wort des Herrn Jesus und sagt, Scheidung solle nicht sein, weder von seiten der Frau noch durch den Mann.26 Kommt es aber doch zu einer zu einer Scheidung, soll die entlassene Frau unverheiratet bleiben. Dann kann sie sich auch – was noch besser ist – mit ihrem Mann versöhnen (1Kor 7,10-11), vorausgesetzt, auch der Mann hat sich einer neuen Bindung enthalten.
Angesichts der Heiligkeit Gottes und der notwendigen Absonderung des Christen kommt die Frage auf, ob sich Christen aufgrund ihres Glaubens scheiden lassen sollen, wenn der Ehepartner nicht gläubig geworden ist. Paulus verneint das. Weder ist ein Christ bei Untreue seines Ehepartners zur Scheidung aufgerufen (Mt 19), noch bei Unglauben seines Partners (1Kor 7,12-13). Im Gegenteil, die Familie wird durch den gläubigen Teil geheiligt (wenn auch nicht gerettet)(V. 14).
Die zweite schmerzhafte Ausnahme vom Scheidungsverbot.
Umgekehrt muß der christliche Ehepartner seine Ehe nicht um jeden Preis aufrechterhalten, wenn der andere Teil des Glaubens wegen die Trennung verlangt.
Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht geknechtet, zum Frieden hat uns Gott berufen (V. 15).
Weil der Christ um den Willen des Herrn weiß, wird er sich nach allen Kräften für die Aufrechterhaltung seiner Ehe einsetzen. Wenn der ungläubige Teil aber auf der Scheidung besteht, ist der Christ nicht wegen seines Gewissens „sklavisch gebunden“27 an diese Ehe und kann dem Begehren des anderen stattgeben. Dies ist die zweite schmerzhafte Ausnahme vom Scheidungsverbot. Ein Christ sucht nicht die Scheidung um des Glaubens willen, er mag sie aber erleiden, ohne dafür schuldvoll zur Verantwortung gezogen werden zu müssen. Ein Christ pervertiert diese Ordnung, wenn er durch Boshaftigkeit den Ungläubigen dazu bringt, die Scheidung einzureichen, nur damit der Christ dann dem Buchstaben nach als „unschuldig,“ als derjenige, der die Scheidung nicht eingereicht hat, dasteht. Dieser Mensch kann sich nicht auf das Wort Gottes berufen.
Die Bibel geht hier von der Möglichkeit der Wiederheirat aus
Die Bibel geht auch hier von der Möglichkeit der Wiederheirat aus. Gerade darum heißt es ja, daß diese Möglichkeit nicht umgesetzt werden soll, damit doch noch eine Wiederherstellung der alten Ehe geschehen kann. Wir beachten dabei, daß dieses Wort offenbar an die Person gerichtet ist, die einmal eine Scheidung durchgesetzt hat:
… daß eine Frau sich nicht von ihrem Mann scheiden lassen soll – wenn sie aber doch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich … (1Kor 7,10b-11a).
Als christliche Person wird man diese Scheidung kaum schuldlos (außer eventuell in Unzuchtsfällen) betrieben haben. Ist nicht auch das der Grund, die Versöhnung anstelle der Wiederheirat zu gebieten?!
Die Ausnahme von der allgemeinen Ordnung ist eine echte Ausnahme. Wenn ein Christ aus Glaubensgründen Scheidung erleidet, ist er in solchen Fällen nicht gebunden (V. 15). Man bezieht diesen Ausdruck zwar auch lediglich auf die Scheidung, nicht aber auf Wiederheirat.28 Aber dann wäre der Ungebundene gleichwohl gebunden, dann bestünde in punkto „Bindung“ kein Unterschied zwischen dem aus Glaubensgründen Geschiedenen und der Person, der in Vers 11 noch die Versöhnung statt Wiederheirat anbefohlen worden war. Der Ausdruck nicht gebunden hätte dann keinen Sinn.
Daß Paulus mit einer Wiederheirat rechnen kann, geht auch aus den Qualifikationslisten für Aufseher/Älteste (1Tim 3,2, Tit 1,6) hervor: Mann einer Frau. Wenn es nur Männer einer Frau in den Gemeinden gegeben hätte, müßte diese Anforderung nicht aufgeführt werden. Schwerlich kann es hier allein um Polygamie gehen. Es gibt in den Gemeinden Männer und Frauen, die mehrmals verheiratet waren. Aber ähnlich wie die Priester im Alten Testament nur Jungfrauen heiraten durften (3Mose 21), sollen nun auch die Ältestenehen ein Ausdruck der exklusiven Bindung von Gott zu seinem Volk sein. Sie sollen Orientierung geben. Sowenig das Gesetz entlassene Frauen oder gar ehrbare Witwen mit dem Heiratsverbot für Priester abqualifiziert, sowenig ist die Forderung des Paulus nach der Einehe für Älteste eine Abstempelung anderer Männer als Christen zweiter Klasse. Es gibt solche Menschen in der Gemeinde, aber nicht alle müssen und sollen alle Aufgaben übernehmen (können).
Die Bibel kennt die Lehre von einer sakramentalen oder mystischen Ein-Fleisch-Einheit nicht
Eine Wiederholung der allgemeinen Regel bietet 1Kor 7,39:
Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber der Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, an wen sie will, nur im Herrn muß es geschehen.
Die lebenslängliche Bindung gilt grundsätzlich. Von Scheidung ist nicht die Rede. Das hebt die Worte Jesu („außer wegen Porneia“) und des Paulus („nicht gebunden“) natürlich nicht auf. Daß eine Wiederheirat in diesen Ausnahmefällen unmöglich ist, sagen die Worte „solange ihr Mann lebt“ nicht, weil wir alle Aussagen der Schrift zum Thema berücksichtigen müssen. Es ist nicht nötig, die beiden Ausnahmefälle im Namen von 1Kor 7,39 zu negieren. Dazu besteht lediglich dann eine Notwendigkeit, wenn man die lebenslängliche Bindung nicht durch das Eheband gegeben sieht, sondern durch eine gedachte sakramentale oder mystische Ein-Fleisch-Einheit, die keinesfalls – auch nicht durch Schuld der Partners – zerstört werden kann. Die Bibel kennt diese Lehre aber nicht; und Mt 19,9 und 1Kor 6,15 wären nicht zu verstehen.
Auch dem „unschuldig geschiedenen“ Menschen legte Paulus dann in 1Kor 7,39 auf, alle Hoffnungen in den Tod des geschiedenen Ehepartners zu setzen, wenn eine Versöhnung unmöglich sei. Erst dann wäre er frei, sich zu verheiraten. Das widerspräche aber dem „nicht gebunden“ in Vers 15.29 Der um des Glaubens willen verlassene Neubekehrte würde seine Hinwendung zu Christus als eine Hoffnung auf den Tod statt als eine Hoffnung für das Leben erfahren.
Römer 7,1-3 geht ebenfalls auf das Prinzip der lebenslangen Eheverbindung ein. Die gesetzeskundigen Römer werden daran erinnert, daß Ehen geschlossen werden, „bis daß der Tod sie scheidet“. Wenn die Frau sich aber mit einem anderen Mann einläßt, ist sie eine Ehebrecherin. Nur der Tod als natürliches Ende der Ehe entbindet die Frau von ihrem Mann. Mit diesen Ausführungen gibt Paulus einen Vergleich für die Gebundenheit des Menschen an das mosaische Gesetz, das ihn wegen seiner Sünde verurteilt. Einzig durch das Sterben Christi, in das wir mit hineingenommen sind, werden wir frei von der Verurteilung und können uns nun neu verbinden, um dem Neuen des Geistes zu dienen (Röm 7,4-6). Der Zweck der Verse 1-3 ist nicht die Darstellung einer Lehre über Scheidung (sie wird auch nicht erwähnt), sondern eine Illustration („So auch ihr“, V. 4) für die Notwendigkeit des Todes Jesu, um uns vom Fluch des Gesetzes zu lösen. Es ist klar, daß Paulus hier keine Ausnahmen wie in 1Kor 7 diskutiert, denn die Ehe ist gar nicht das Thema, sondern das Gesetz.
Solange es möglich ist, sollte sich der Christ für die Wiederherstellung seines Ehebundes einsetzen und sie nicht durch Wiederheirat seinerseits unmöglich machen
Eine Empfehlung zur Wiederheirat für die verlassenen Christen gibt Paulus nicht. Wenn er ihre Ungebundenheit feststellt, so steht doch darüber der Versöhnungswunsch. Solange es möglich ist, sollte sich der Christ für die Wiederherstellung seines Ehebundes einsetzen und sie nicht durch Wiederheirat seinerseits unmöglich machen. Aber wir können solche Christen gemäß 1Kor 7,15 in dieser Hinsicht nicht binden oder ihnen den Weg zu einer neuen Ehe so lange verweigern, wie der nichtchristliche geschiedene Ehepartner lebt. Immer aber ist das Zerbrechen einer Ehe – aus welchen Gründen auch immer – eine Niederlage. Mit jeder Scheidung wird das ursprüngliche Ziel Gottes für Mann und Frau nicht erreicht, denn von Anfang an aber ist es nicht so gewesen.
Die Ehe als Beschreibung der Beziehung Gottes zu seinem Volk (Jes 50,1, Jer 3,8, Hos 1,2+2,4.18.21-22, Eph 5,30-32)
Wir bedenken weiterhin, daß das christliche Eheverhalten auch ein Zeugnis für die Liebe Gottes zu den Menschen ist. Die Bibel gebraucht die Mann-Frau-Beziehung an vielen Stellen als Sinnbild für die Beziehung Gottes zu seinem Volk. Besonders die Propheten sprechen in negativer Hinsicht von Israel gleichnishaft als einer Untreuen, ja sogar entlassenen Frau (Jes 50,1, Jer 3,8). Der Prophet Hosea stellt die geistliche Untreue des Volks gar am eigenen Leben dar, indem er eine hurerische Frau heiraten muß (Hos 1,2). Doch obwohl sie ihren Mann wieder verläßt und anderen nachläuft (Hos 2,4ff.), wird sie eines Tages zurückkehren. So wird es auch mit Israel sein:
Es wird geschehen an jenem Tag, spricht der Herr, da rufst du (d.h. Israel): Mein Mann! und du rufst nicht mehr: Mein Baal! (Hos 2,18). Und Gott nimmt sein fremdgegangenes Volk wieder für sich, wenn es wieder zu ihm zurückkehrt: Und ich will dich mir verloben in Ewigkeit, und ich will dich mir verloben in Gerechtigkeit und in Recht und in Gnade und in Erbarmen, ja in Treue will ich dich mir verloben; und du wirst den Herrn erkennen (Hos 2,21-22).
Der Epheserbrief nimmt das Zueinander von Mann und Frau 1Mose 2,24 als Vorbild für die Beziehung von Christus zu seiner Gemeinde. So sehr wir Gottes Erbarmen über unser eheliches Versagen brauchen und dankbar annehmen, so sehr wissen wir auch, daß jede Scheidung der Zeugniskraft von der Beziehung Christi zu seiner Gemeinde schadet.
Was nun?
Wir können in diesen zwei Ausnahmefällen das Zugeständnis einer Scheidung nicht von der Möglichkeit einer Wiederheirat trennen; besser aber ist auf jeden Fall die Wiederherstellung der ursprünglichen Ehe
Wir haben versucht, eine schriftgemäße Haltung zum Thema Scheidung und Wiederheirat darzustellen. Wir erkennen neben dem grundsätzlichen Scheidungsverbot zwei Ausnahmen. Jesus nennt die eine (Hurerei), Paulus die andere (Scheidungsbegehren eines nichtchristlichen Partners). Wir können in diesen Fällen das Zugeständnis einer Scheidung nicht von der Möglichkeit einer Wiederheirat trennen. Besser aber ist auf jeden Fall die Wiederherstellung der ursprünglichen Ehe.
Man ist sich immer über den Umgang besonders mit Wiederverheiratung unsicher gewesen. Das kommt bereits im Text des Konzils von Elvira (306 n.Chr.) zum Ausdruck (Kanon 9):
Gleichfalls soll eine gläubige Frau, die ihren Mann verlassen hat, der gläubig ist, weil er Ehebruch begangen hat, und einen anderen heiratet, von der Heirat abgehalten werden. Wenn sie geheiratet hat, soll sie nicht eher das Abendmahl erhalten, bis der Mann, den sie verlassen hat, gestorben ist, außer wenn vielleicht der Zwang der Schwäche des Fleisches sie zu der Heirat genötigt hat.30
Das Konzil will also auch einer „unschuldig“ geschiedenen Frau das Abendmahl und damit die vollwertige Teilhabe am Leib Jesus vorenthalten, es sei denn, die Frau hat aus sexueller Not wieder geheiratet. Das ist keine eindeutige Aussage.
Wir konnten auf die seelsorgerlichen Aspekte des Themas kaum eingehen. Der Verkündiger steht im Spannungsfeld zwischen der Strenge des biblischen Gebotes und der Hartherzigkeit des Menschen. Angesichts von Mißhandlungen und anderer tragischer Zustände wird er sich manchmal fragen, wo ein böswilliger Ehebruch auch ohne unrechtmäßige geschlechtliche Vereinigung vorliegt. Es kann aber nicht im Interesse des bibeltreuen Seelsorgers sein, eine Situationsehtik als Maßstab seines Handelns aufzurichten.
Mit der Aufweichung der alten Familienwerte werden auch immer häufiger Menschen zum Glauben kommen, die bereits besondere Beziehungsgeschichten hinter sich haben (Scheidungen, Wiederheirat, Konkubinat usw.). Die christliche Gemeinde darf einmal die Vergebung und die Chance des Neubeginns verkündigen. Behandeln wir diese Menschen nicht als zweitklassige Christen. Andererseits sind sie zusammen mit allen Christen auf den Weg der Nachfolge gerufen.
Hier gilt es unzweideutig: Geh hin, und sündige nicht mehr! Scheidungen sind in der Gemeinde – wie außerhalb – kein Weg, um Probleme zu lösen!
Das Zeugnis der Christen heute muß auf die Verbindlichkeit der Ehe gehen
Das Zeugnis der Christen heute muß auf die Verbindlichkeit der Ehe gehen. Wichtig für unsere Zeit ist nicht die pharisäische Frage, wann Scheidung erlaubt sei, sondern das Ausrufezeichen des Herrn: Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden! Damit folgen wir den Gedanken Jesu. Die Ehe ist keine Privatsache, sondern ein verbindlicher Bund vor Gott und den Menschen, der nicht zerstört werden soll. Wir rufen die Menschen zur ursprünglichen guten Ordnung Gottes zurück. Wie allen Ehepaaren, legen wir auch den Christen, die Untreue in ihrer Ehe erleben oder aufgrund ihres Glaubens verlassen wurden, nahe, die Versöhnung zu suchen. Wir glauben an einen lebendigen und erneuernden Gott (2Kor 5,17). Aber selbst, wenn nichts mehr geht: Für ein erfülltes Leben mit Jesus muß man nicht verheiratet sein.
Wenn das Wort Gottes wieder „von Anfang“ gehört wird, dann kann die moderne Krise der Ehe überwunden werden. Wo die Bibel verstanden wird, werden die Ehen in den Gemeinden zeugnishaft gefestigt. Beten und arbeiten wir für eine Neubesinnung.
Scheidungen in Zahlen: DDR und neue Bundesländer: 1965: 26.600, 1985: 51.200, 1995: 21.500. Alte Bundesrepublik: 1965: 58.700, 1985: 128.100, 1995: 147.900. Ehescheidungen Ost und West: 1965: 100 je 10.000 Ehen, 1995: 154 je 10.000 Ehen. Quelle: ideagrafik, idea-Spektrum, 50 (1997), S. 18. ↩
ideagrafik, idea-Spektrum, 29 (1997), S. 22. ↩
idea, 131 (1997, vom 13. Nov.). S. 2. ↩
Stand: 1995. Quelle: idea-Spektrum, 12 (1996), S. 19. ↩
Wolfhart Pannenberg, „Kirche verdreht Bibelaussagen,“ idea-Spektrum, 9 (1996), S. 40-42. Unter anderem wird von dem Kommentator angeführt, daß das Arbeitspapier behaupte, die Institution Ehe habe es der Sache nach im AT und im Urchristentum nicht gegeben. Weder gehe es auf Gen 2:18ff noch auf Jesu Bezugnahme auf diesen Text in Mk 10:6ff ein. Die Behauptung, daß „die von einer Frau ausgehende sexuelle Faszination … auch die Erfahrung lesbischer Frauen“ sein auch Männer „von Männern angezogen werden“ könnten, sei „eines theologischen Ausschusses unwürdig und geeignet, die Lehrkompetenz der rheinischen Synode zu diskreditieren. ↩
Kurt Aland, Geschichte der Christenheit, Bd. 1. Gütersloh: Mohn, 1980, S. 399. ↩
… aeque consentaneum est, ut quos Deus separauit morte, homo non coniungat matrimonio … Hoc quantum ad Dei uoluntatem non destruendam … („… so ist es gleichermaßen vernunftgemäß, daß der Mensch diejenigen, die Gott durch den Tod getrennt hat, nicht durch eine (neue) Ehe verbindet … Dies möchte ich hierüber sagen, soweit es sich um den Willen Gottes handelt, den man nicht umstoßen darf …“). Quelle: E. Dekkers, Tertulliani opera, pars II, CCL 2, de monogamia, Turnhout, 1954, S. 362f. Abgedruckt in: Richard Klein (ed.), Die Christen in der heidnischen Gesellschaft. Das frühe Christentum bis zum Ende der Verfolgungen: eine Dokumentation, Bd. 2. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1994), S. 16-19. ↩
Das intendieren beispielsweise die polemischen Fragen von Larry Richards in H. Wayne House (ed.), J. Carl Laney, William Heth, Thomas Edgar, Larry Richards, Divorce and remarriage: four christian views. 7. Aufl. Downers Grove, Ill.: IVP, 1996, S. 69. ↩
Eine ausführlichere Auseinandersetzung der vier bekannten klassischen Positionen (1. Keine Scheidung, keine Wiederheirat; 2. Scheidung, aber keine Wiederheirat; 3. Scheidung und Wiederheirat erlaubt bei Ehebruch und Verlassen-werden; 4. Scheidung und Wiederheirat erlaubt bei verschiedenen Ursachen) bietet H. Wayne House, op. cit., 267 S. ↩
Gemäß den fünf elementaren Merkmalen der Ehe in Gen 2:24 nach Werner Neuer, „Ehe Ehescheidung, Ehelosigkeit“, Das große Bibellexikon, Bd. 1. Hg. Helmut Burkhardt, Fritz Grünzweig, Fritz Laubach u. Gerhard Maier. Wuppertal, Gießen: Brockhaus, Brunnen, 1987. S.292-297, hier 293-294. ↩
Darauf weist Claus-Dieter Stoll hin: Ehe und Ehescheidung: Die Weisungen Jesu, Theologie und Dienst, H. 36. Gießen, Basel: Brunnen, 1983, S. 22. ↩
Zum Wortlaut des Scheidebriefs siehe H. L. Strack, P. Billerbeck, Kommentar zum NT aus Talmud und Midrasch, Bd. 1, 9. Aufl. München: C.H: Beck, 1986 S. 311f. Dort ist ein Formular aus dem 11. Jh.(!) zu finden, das aber auf älterer Tradition beruhe. ↩
Op. cit. S. 315. ↩
Ibid., S. 313. ↩
Siehe dazu op. cit., S. 312-320. ↩
Alfred Edersheim, The Life and Time of Jesus the Messiah, Bd. 2, Grand Rapids: Eerdmans, 1990 (repr.), S. 332. ↩
Loc. cit. ↩
Walter Bauer, Wörterbuch zum Neuen Testament, 6., völlig neu bearbeitete Aufl. v. K. u. B. Aland, Berlin, New York: W. de Gruyter, 1988, Sp. 1389. ↩
Friedrich Hauck, Siegfried Schulz, „pornae, pronos, porneia“ etc. Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament, Bd. 6 (Pe-R), Begr. Gerhard Kittel, Hrsg. Gerhard Friedrich, Stuttgart: Kohlhammer, 1959, S. 579-595, hier S. 590. ↩
Z. B. Willem Ouweneel, Henk P. Medema, Trennung, Scheidung, Wiederheirat, Dillenburg: CVG, 1993, S. 53-56. ↩
John N. Oswalt, „basar. flesh,“ Theological Wordbook of the Old Testament, Bd. 1. Hrsg. R. Laird Harris, Gleason L. Archer Jr., Bruce K. Waltke, 9. Aufl. Chocago: Moody, 1988, S. 136. ↩
Wie Ouweneel, op. cit., S. 42, zutreffend bemerkt. ↩
Gitt. IX, 10. S. Edersheim, op. cit., S. 333. ↩
Ernst G. Hoffmann, Heinrich von Siebenthal, Griechische Grammatik zum Neuen Testament, Riehen: Immanuel, 1985, §268b,3b. Strikte Verbote werden mit dem Indikativ Futur gebildet (§268b,3c). ↩
„Korinthern“ war ein Spezialausdruck für „kuppeln (Eusthasius zu Ilias II, 570)“, ein „korinthisches Mädchen“ meint eine Dirne (Plat, Resp 404 D). ↩
Während in den Evangelien nur Markus den Fall einer Entlassung des Mannes durch die Frau überhaupt erwähnt, steht dieser Fall hier sogar an erster Stelle. ↩
Das Wort douloo im Passiv, Bauer, Wörterbuch, Sp. 414. ↩
Z. B. Stoll, Ehe und Ehescheidung, S. 29. ↩
Wir verstehen „nicht gebunden“ V. 15 und „frei“ V. 39 also als Parallelbegriffe. ↩
E. J. Jonkers (ed.), Acta et symbola conciliorum quae saeculo quarto habita sunt, Leiden, 1954,7. ↩