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Der gute Tod? – Gedanken zur Debatte um aktive Sterbehilfe

Öffentliche Debatten um aktive Sterbehilfe werden seit einigen Monaten wieder häufiger geführt. Gründe dafür gibt es genug. Die zunehmende Technisierung der Intensivmedizin macht Menschen Angst. Die Überalterung der Gesellschaft und die in einigen deutschen Nachbarländern liberalere Auffassung zum Thema führen zum Ruf nach Gesetzesänderung.

Zur Diskussionslage

Außerdem hört man immer wieder von erschütternden Einzelfällen schwer leidender Menschen, die für ihren „Freitod“ sogar ins Ausland fahren müssen. Die Schweizer Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ hat vor einiger Zeit deshalb einen deutschen Ableger gegründet, dessen Vertreter Uwe-Christian Arnold mit provokanten Medienauftritten und Aktionen die Debatte anheizt. Auch der ehemalige Hamburger Innensenator Roger Kusch, der mit einer Selbsttötungsmaschine Furore machte und inzwischen mindestens vier Menschen medienwirksam zum Tode verhalf, spielt in den Auseinandersetzungen eine Rolle. Auf politischer Seite bemühen sich parteiübergreifend Gegner der aktiven Sterbehilfe um gesetzliche Beschränkungen kommerzieller Sterbehilfe. Insbesondere in den Gremien der Europäischen Union gibt es aber auch engagierte Befürworter aktiver Sterbehilfe.

Die Begriffe

Im Ausland wird in der Regel der Begriff „Euthanasie“ gebraucht, in Deutschland wird angesichts der nationalsozialistischen Vergangenheit mit der „Aktion Gnadentod“ dagegen von „aktiver Sterbehilfe“ gesprochen. Darunter versteht man die Tötung eines alten bzw. kranken Menschen auf Verlangen. Eine Unterform der aktiven Sterbehilfe ist der „ärztlich assistierte Suizid“, auch „Beihilfe zur Selbsttötung“ genannt. In der Regel besorgt der Arzt dabei dem Sterbewilligen ein Medikament, das er aber selber einnehmen muss. Der Arzt ist dabei nicht anwesend, damit er sich nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar macht.

Davon zu unterscheiden ist die „passive Sterbehilfe“ im Sinne des „Sterbenlassens“. Hier geht es um Therapiebegrenzung in auswegslosen Fällen. Medizinisch beschränkt man sich dabei auf die Basisversorgung. Dies hat nichts mit der klassischen Sterbehilfe zu tun. Ein Sonderfall ist die „indirekte Sterbehilfe“. Hier wird dem Patienten eine hohe Dosis von Schmerzmittel verabreicht, auch auf die Gefahr hin, dass dadurch der Tod beschleunigt wird. Dabei ist aber der Tod des Menschen nicht Ziel der Behandlung, sondern eine bedauerliche Folge. Von daher müssen die verschiedenen Formen von Sterbehilfe klar auseinandergehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Rechtslage in verschiedenen Ländern

In fast allen Ländern Europas gibt es derzeit starke Lobbygruppen, die sich für die Legalisierung aktiver Sterbehilfe einsetzen.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe, konkret die „Tötung auf Verlangen“, durch § 216 des Strafgesetzbuches verboten. Zudem räumt das Grundgesetz durch die „Unantastbarkeit der Menschenwürde“ sowie das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ dem Lebensschutz hohe Priorität ein. Außerdem ist es in der Bundesrepublik nicht möglich, auf legalem Weg das für schmerzfreien Suizid nötige Medikament Natrium-Pentobarbital zu bekommen.

Urteile aus verschiedenen Strafrechtsprozessen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass dem Willen des Patienten mittlerweile ein sehr hohes Recht zugesichert wird und ein „ärztlich assistierter Suizid“ in der Praxis straffrei bleibt. Der 66. Juristentag hat 2006 in Stuttgart ausdrücklich die Straflosigkeit bei unterlassener Hilfeleistung im Fall eines freiverantwortlichen Suizids gefordert. Die Bundesärztekammer wandte sich als Standesvertretung der Mediziner bisher allerdings vehement gegen jede Form einer Freigabe der aktiven Sterbehilfe.

In den Niederlanden ist die Tötung auf Verlangen seit 2002 dagegen straffrei, wenn auch formal an strikte Regelungen gebunden. So muss ein „unerträgliches und aussichtsloses Leiden“ vorliegen und der Patient wiederholt Sterbehilfe gewünscht haben. Der Wille des Einzelnen ist dabei oberste Norm der Rechtssprechung gewesen. Die Zahl der gemeldeten Fälle liegt im Jahr bei etwas mehr als 2.000.

Auch in Belgien ist die aktive Sterbehilfe seit 2002 straffrei. Die Gesetzgebung geht noch über das niederländische Modell hinaus, denn sie gilt auch für unheilbar und psychisch Kranke. Als drittes Beneluxland legalisierte Luxemburg 2008 die aktive Sterbehilfe.

In der Schweiz ist nur der ärztlich assistierte Suizid straffrei, nicht die Tötung auf Verlangen. Jährlich machen davon ca. 300 Menschen Gebrauch. Darüber hinaus ist auch im amerikanischen Bundesstaat Oregon ärztlich assistierter Suizid straffrei.

In fast allen Ländern Europas gibt es derzeit starke Lobbygruppen, die sich für die Legalisierung aktiver Sterbehilfe einsetzen. Insbesondere in Frankreich und Großbritannien konnte in den vergangenen Jahren eine Freigabe nur mit Mühe verhindert werden.

Recht auf Autonomie und leidfreies Leben?

Wie reagiert man als Christ auf diese Herausforderungen?

Die aktuellen Forderungen nach Freigabe aktiver Sterbehilfe müssen im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklung eingeordnet werden. Die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben den Wunsch nach dem frei gewählten Suizid verstärkt.

Die Einstellung zum Leid

Der Mensch möchte heute zum Beispiel um jeden Preis sein Leben autonom gestalten. Fremdbestimmung wird generell als Einengung verstanden. Daher überrascht nicht der Unmut, der sich breit macht, wenn man in bestimmten (Extrem-) Situationen des Lebens nicht frei entscheiden und keine Rechte einklagen kann. Konkret fordert man die völlige Autonomie auch für die Entscheidung, seinem Leben mit Hilfe anderer ein Ende setzen zu dürfen, um Schmerzen und Leiden auszuweichen. Nur ein leidfreies Leben ist ein glückliches Leben – so meinen viele.

Leid gehört hier zur Existenz des Menschen dazu, weil wir in einer gefallenen Welt leben.

Faktisch ist eine solche Lebenseinstellung jedoch eine Illusion. Es gibt kein Recht auf ein leid- bzw. schmerzfreies Leben und Sterben. Leid gehört untrennbar zum Leben dazu. Die Unfähigkeit – auch bei Angehörigen – mit Krankheit, Leid und Tod umzugehen, ist ein gesellschaftliches Phänomen der Gegenwart, das es so in früheren Zeiten nicht gegeben hat. Der Umgang mit Leid muss daher wieder neu gelernt werden. Leid und Tod zu verdrängen ist keine auf Dauer tragfähige Lösung, da man im Grunde permanent damit konfrontiert wird und sich auseinandersetzen muss.

Das christliche Zentraldokument, die Bibel, zeichnet dagegen ein anderes, realistisches Bild vom menschlichen Leben: Leid gehört hier zur Existenz des Menschen dazu, weil wir in einer gefallenen Welt leben. Zwar geht es nicht darum, das Leid bewusst zu suchen. Aber Leid muss angenommen werden, wenn das Leben es unvermeidbar mit sich bringt.

Das beste Beispiel dafür ist Jesus Christus, der vorbildlich sein Leid bis zum Ende ertrug. Die biblische Botschaft ist eindeutig: Leid ist Teil der menschlichen Existenz. Aber: Im Leid spricht Gott uns seinen Beistand zu und lässt den Menschen nicht allein (z. B. Matthäus 11,28;  28,20).

Die Frage nach der Autonomie des Menschen

Neben der Einstellung des Menschen zum Leid spielt auch die Frage nach der Autonomie eine Schlüsselrolle. In wieweit darf der Mensch über sein Leben und dessen Ende frei verfügen? Befürworter aktiver Sterbehilfe pochen auf Selbstbestimmung als höchstes Gut, auch am Lebensende. Andere sprechen allerdings davon, dass Autonomie in Krisensituationen eine Illusion sei. Der Mensch ist gerade in solchen Situationen oft Getriebener der äußeren Umstände. Genau betrachtet trifft dies auf das gesamte menschliche Leben zu. Von Geburt an ist der Mensch eingebettet in ein bewusstes und unbewusstes Geflecht aus den verschiedensten Beziehungen und Abhängigkeiten. Daraus ergeben sich Umstände, die Entscheidungen und Lebenslauf permanent beeinflussen. Von vollkommener Autonomie des Menschen kann keine Rede sein.

Auch nach christlichem Verständnis gibt es keine vollständige Autonomie des Menschen. Das Leben ist ein anvertrautes Geschenk Gottes, mit dem der Mensch verantwortlich umgehen soll. Gott hält als Schöpfer und Erfinder des Lebens sowohl dessen Anfang (z. B. Psalm 119,73; 139,13-16) als auch dessen Ende (z. B. Psalm 90,3; Prediger 7,17; Matthäus 6,27) in Händen und misst dem Leben eine jeweils individuelle Spanne zu. Der Mensch kann diese ihm gesetzte Spanne nur eigenmächtig gegen den Willen Gottes verändern.

Der Mensch ist aus Gottes Sicht deshalb aber keine willenlose Marionette. Er darf und soll sein Leben selbständig gestalten, aber immer in der Verantwortung vor Gott, dem gegenüber er sich einmal rechtfertigen muss (z. B. Römer 14,10; 2. Korinther 5,10). Verantwortlich leben heißt für Christen deshalb, nach Gottes Bestimmung zu leben und diese anzunehmen. Freiheit heißt, sich für Gottes Bestimmung bewusst zu entscheiden und in diesem Rahmen das Leben selbst zu gestalten. Aktive Sterbehilfe widerspricht diesem Welt- und Menschenbild in jeder Hinsicht.

Unabsehbare Folgen

Aktive Sterbehilfe muss wie jedes Handeln des Menschen auch von den Folgen her beurteilt werden.

Aktive Sterbehilfe muss wie jedes Handeln des Menschen auch von den Folgen her beurteilt werden. Betroffen davon sind nicht nur die Patienten, sondern viele andere Menschen im Umfeld. Der behandelnde Arzt wird in jedem Fall zum Wegbereiter des Todes und verstößt damit gegen seinen ursprünglichen ärztlichen Auftrag. Ihm wird die Bürde auferlegt, am Tod eines Menschen entscheidend mitverantwortlich zu sein, in welcher Form auch immer. Ähnliches gilt auch für das Pflegepersonal. Abgesehen davon verstößt der Arzt im Falle einer aktiven oder assistierten Tötung auch gegen das biblische Verbot des Tötens, das sowohl im Alten als auch im Neuen Testament, aber auch in der Kulturgeschichte der Menschheit explizit verankert ist (z. B. 2Mose 20,30, Matthäus 5,21).

Auch die Angehörigen stehen unter starken Belastungen. Einerseits sehen sie das Leiden des Patienten und fühlen sich hilflos. Andererseits sind viele mit der Entscheidung über Leben und Tod überfordert, wenn diese vom Patienten bewegt wird. Hier gilt gleiches wie schon zuvor bei Ärzten und Pflegern. Fällt eine Entscheidung für den Tod, bleiben die Angehörigen mit allen offenen Fragen und Gewissensnöten zurück.

Wie schon erwähnt ist auch die Entscheidung des Patienten nie eine völlig autonome. Warum möchte er sterben? Ist er Herr seiner Sinne? Sind alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft? Fühlt er sich mit seinen Schmerzen allein gelassen? Meint er, den Angehörigen nur noch eine Belastung zu sein? Dies und viele andere Fragen und Umstände sind häufig der Grund, warum Patienten über aktive Sterbehilfe nachdenken und schließlich danach verlangen.

Auch die Frage nach den Kosten im Gesundheitswesen dürfte in Zukunft vermehrt eine Rolle spielen. Altsein und Kranksein ist teuer. Auf Grund der demographischen Entwicklung wird der Kostendruck nicht geringer. Im Gegenteil: Die Beiträge der Krankenkassen werden angesichts des demographischen Faktors weiter steigen, immer mehr Leistungen werden gekürzt. Da liegt die Befürchtung nahe, ob nicht bei einer Legalisierung aktiver Sterbehilfe der Ruf laut wird, aus einem „Sterben-Wollen“ ein „Sterben-Sollen“ zu machen.

Dass diese Sorge nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt ein Blick ins Ausland. In Großbritannien wird die Dialyse ab dem 60. Lebensjahr nicht mehr von den Krankenkassen, sondern muss von den Patienten bezahlt werden. In den Niederlanden ist es zunehmend üblich, eine so genannte „Lebensverfügung“ mit sich zu führen. Hier geht es nicht um die Einstellung oder Unterlassung medizinischer Behandlungen, sondern um den ausdrücklichen Wunsch nach Weiterführung lebenserhaltender Maßnahmen, die sonst unterlassen würden. Mit solchen und ähnlichen Folgen wird sich auch Deutschland in Zeiten knapper Kassen auseinandersetzen müssen. Für den Lebensschutz könnten harte Zeiten anbrechen.

Leben in Würde – bis zuletzt

Befürworter aktiver Sterbehilfe pochen außerdem auf die  Würde des Menschen als Argument, dem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen zu dürfen. Dieses selbstbestimmte Sterben bewahre die Würde des Menschen. Ein Leben mit Krankheit und Schmerzen hingegen nehme dem Menschen seine Würde.

Ist das wirklich so? Würde und Wert sind nach christlichem Verständnis zunächst einmal unveränderliche Konstanten. Auch Krankheit und Alter können daran nichts ändern. Der Mensch bekommt seine Würde und seinen Wert nicht aus sich selbst heraus. Deshalb können Wert und Würde dem Menschen zu keinem Zeitpunkt abgesprochen werden. Sie sind ein Geschenk Gottes, so wie das menschliche Leben an sich. Der Mensch ist ein Geschöpf Gottes. Darin liegen seine Würde und sein Wert. Dieses Prädikat hat der Mensch bereits vor seiner Geburt erhalten (z. B. Psalm 139,16) und behält es bis zu seinem Tod (z. B. Jesaja 46,4). Der Mensch verliert diese Würde nie, nicht einmal, wenn er sich von Gott abwendet.

Deshalb muss den Befürwortern aktiver Sterbehilfe widersprochen werden. Auch ein Leben in Krankheit und mit Schmerzen ist ein würdevolles und wertvolles Leben, auch wenn die äußeren Umstände mitunter eine andere Sprache sprechen. Selbst der schwerkranke und alte Mensch ist ein von Gott geliebtes Geschöpf und damit ein Geschöpf, dem Würde und Respekt entgegengebracht werden muss.

Eine neue Wertschätzung der Alten, Schwachen und Kranken ist deshalb unbedingt von Nöten.

Eine neue Wertschätzung der Alten, Schwachen und Kranken ist deshalb unbedingt von Nöten. Neue Wege der Pflege wie die Palliativmedizin oder die Hospizbewegung können schon heute in guter und hilfreicher Weise beitragen, den Kranken ihre Würde zurückzugeben. Auch die öffentliche Wahrnehmung ist dabei wichtig. Nur wer selbst gut informiert ist, kann hilfreiche Informationen an Betroffene und ihre Angehörigen weitergeben. Dies kann dazu beitragen, dass Menschen von ihrem Sterbewunsch lassen und stattdessen einen Versuch mit den modernen medizinischen Möglichkeiten wagen.

Ebenso ist auch die Einstellung des Umfelds entscheidend. Sind wir bereit, uns an die Seite des Leidenden zu begeben und sein Leiden – so weit es uns möglich ist – mitzutragen? Was dient der Würde des Menschen mehr: Der angeblich würdelosen Situation durch einen schnellen Tod des Betroffenen zu entgehen oder aktiv (in aller eigenen Rat- und Hilflosigkeit) an seiner Seite mitzuleiden?

Aktive Sterbehilfe ist kein „Töten aus Mitleid“

Aktive Sterbehilfe ist kein „Töten aus Mitleid“ oder in die Tat umgesetzter Respekt vor der Würde des Menschen. Es ist vielmehr häufig ein Töten aus verweigertem mit-leiden. Der eigentliche Wert und die Würde des Menschen sind unantastbar. Krankheit, Alter und Behinderung können der Würde und dem Wert des Menschen nicht schaden. Wenn aber ein Verlust der Würde durch die Lebensumstände unmöglich ist, kann auch das Argument nicht gelten, dass ein Leben auf Grund eines angeblichen Würdeverlustes beendet werden dürfe.

Konkretionen

Um die Forderung nach aktiver Sterbehilfe unnötig zu machen, braucht es neben der ganzheitlichen Zuwendung gegenüber den Kranken eine Stärkung der Palliativmedizin und einen Ausbau der Hospize in Deutschland. In der Vorbereitung auf das Sterben ist auch die Beschäftigung mit einer Patientenverfügung hilfreich.

Die Alternative heißt nicht: „Leben um jeden Preis“, sondern ganzheitliche Betreuung der Alten und Kranken, die alle Aspekte und Umstände im Blick hat und darauf eingeht. Was wir deshalb brauchen ist eine „aktive Sterbebegleitung“, nicht eine „aktive Sterbehilfe“. Wer im Sterben gut begleitet wird, fragt nicht nach aktiver Sterbehilfe. Dabei sind auch Christen gefragt, sich aktiv in die derzeitigen Debatten einzumischen und ganzheitliche Sterbebegleitung vorzuleben. Auch in Kirchen und Gemeinden sollten solche Fragen angesprochen und offensiv soziale Hilfe angeboten werden.

Ausgewählte Literatur

  • Das Hospiz-Buch, Hg. Johann-Christoph Student, 4. Aufl. Freiburg: Lambertus, 1999.
  • Eibach, Ulrich, Sterbehilfe – Tötung aus Mitleid? Euthanasie und das „lebensunwerte“ Leben, 2. Aufl. Wuppertal: R. Brockhaus, 1998.
  • Holthaus, Stephan / Timo Jahnke, Aktive Sterbehilfe: Ausweg oder Irrweg?, Gießen: Brunnen, 2008.
  • Husebø, Stein, Leben lohnt sich immer: Von aktiver Sterbehilfe zur Hilfe zum Leben – ein Arzt erzählt, Freiburg: Herder, 2002.
  • Husebø, Stein / Eberhard Klaschik, Palliativmedizin: Grundlagen und Praxis. Schmerztherapie. Gesprächsführung. Ethik., 4. Aufl. Berlin: Springer, 2006.
  • Spaemann, Robert / Th. Fuchs, Töten oder sterben lassen? Worum es in der Euthanasiedebatte geht. Freiburg: Herder, 1997.
  • Smith, Wesley J., Forced Exit: Euthanasia, Assisted Suicide, and the New Duty to Die, New York: Encounter Books, 1997.

Links

  • Deutsche Hospiz Stiftung: www.hospize.de
  • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin: www.dgpalliativmedizin.de
  • International Task Force on Euthanasia and Assisted Suicide: www.internationaltaskforce.org
  • Care NOT Killing: www.carenotkilling.org.uk
  • Euthanasia.com: www.euthanasia.com
  • Institut für Ethik & Werte: www.ethilinstitut.de