Die Video-Botschaften der unheilbar kranken US-Amerikanerin Brittany Maynard, die sich inzwischen das Leben genommen hat, haben auch in Deutschland die Diskussionen über Sterbehilfe neu entfacht. Immer wieder werden in den großen Medien emotional erschütternde Beispiele von sterbenskranken Menschen emotional anrührend präsentiert. Zumeist wird der Eindruck erweckt, dass man diesen Personen kein längeres Leiden zumuten könne und dass der Freitod ein würdiges Ende bedeute.
Es ist mehr als verständlich, wenn sich schwer kranke Menschen ein Ende ihrer Leiden wünschen. Niemand sollte einem anderen die Verlängerung seiner Schmerzen zumuten, wenn es ethisch legitim ist, diese zu beenden. Aber genau hier liegt das Problem. Aus biblischer Sicht hat alleine Gott das Recht, Leben zu geben und Leben zu nehmen. Immer wenn in der Vergangenheit dieser Grundsatz aufgelöst wurde, führte das fast unweigerlich zu Missbrauch und schwerem Unrecht.
Zwischenzeitlich sind Manchem die nationalsozialistischen „Tötungen unwerten Lebens“ schon wieder in Vergessenheit geraten. Auch sollte das Beispiel der Niederlande warnen, wo schon Menschen ohne ihren Willen zum Tod „geholfen“ wurde. Studien ergaben, dass viele zwar einen Todeswunsch äußern, in Wirklichkeit aber einfach weniger Schmerzen oder mehr Besuche wünschten. Manche werden auch von Angehörigen aufgrund der hohen Kosten unter Druck gesetzt, um das mögliche Erbe nicht allein für die Pflege zu verbrauchen.
Schweizerische Sterbehilfeeinrichtungen werben bereits damit, dass jeder das Recht auf einen selbstbestimmten Tod habe. Nach eigenen Aussagen wollen sie selbst depressiven Menschen, oder jungen Erwachsenen mit schwerem Liebeskummer beim Sterben „helfen“. Der Gedanke einer ultimativen Selbstbestimmung des Menschen über seinen eigenen Tod ist eine weitgehende Illusion. Keiner kann sagen, ob eine leidende Person, die heute zu sterben wünscht, das auch noch in einigen Wochen will, wenn die Schmerzen nachlassen, das Wetter aufheitert oder eine zwischenmenschliche Spannung ausgeräumt werden konnte.
Schon die mediale Werbung für eine Liberalisierung der Abtreibung aus den 70er Jahren sollte skeptisch machen. Damals wurde insbesondere mit dem Hinweis auf Frauen, die durch eine Vergewaltigung schwanger geworden waren, eine allgemeine Akzeptanz Abtreibung durchgedrückt. Keiner wollte damals schwer traumatisierten jungen Frauen eine Schwangerschaft zumuten, zurecht. Heute, nachdem fast alle Einschränkungen gefallen sind, spielen Vergewaltigungen als Grund für Abtreibungen fast keine Rolle mehr.
Biblisch gesehen ist das Leben eine Leihgabe Gottes an den Menschen, über die nur der Schöpfer legitim verfügen darf (1Mo 3,19; Ps 90). Auch in Situationen des Leidens ist es wertvoll und positiv. Seine Bedeutung hat der Mensch nicht durch seine Leistung oder sein Glücksempfinden, sondern in erster Linie durch Gott (1Mo 1,26f; Ps 8,5-10). Der Mensch hat kein Recht, sein Leben zu verlängern oder zu verkürzen (1Mo 9,5f; Hi 6,8f; 38,1ff.). Das Beenden des Lebens ohne direkte göttliche Anweisung wird deutlich untersagt. Es gibt keinen allgemein akzeptablen Grund, die Existenz eines anderen oder das eigene Leben zu beenden (2Mo 20,13; Mt 6,27). Christen werden nie aufgefordert, leidende Menschen zu töten, wohl aber ihnen in ihrer schwierigen Situation helfend beizustehen (Mt 10,25-37; 1Joh 3,16f.).
„Die Jahre eines jeden Menschen sind gezählt; die Dauer seines Lebens hast du festgelegt. Du hast ihm eine Grenze gesetzt, die er nicht überschreiten kann.“ (Hi 14,5)