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Weiter kein Zwang zur Organspende

Am Donnerstag, den 16.1.2020, hat sich der Bundestag mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen den Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ausgesprochen, jeden Deutschen pauschal zum Organspende zu erklären. Spahn hatte in den vergangenen Monaten massiv für die sogenannte Widerspruchslösung geworben, die heute beispielsweise schon in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, und Italien gilt. Demnach wäre jeder Bürger stillschweigend zum Organspender erklärt worden, es sei denn er würde aktiv dagegen Einspruch erheben.

Stattdessen wurde der Gesetzesentwurf von Grünen-Chefin Annalena Baerbock und der Vorsitzenden der Linken Katja Kipping verabschiedet. Nach der nun geltenden „erweiterten Entscheidungsregelung“ soll künftig jeder Bürger beim Antrag auf einen neuen Reisepass oder Personalausweis Informationsmaterial zur Organspende erhalten und dann eine entsprechende Entscheidung treffen. Alle Organspender werden daraufhin  in ein zentrales Register eingetragen auf das alle Ärzte und Krankenhäuser im Fall eines Hirntodes zugreifen können. Spätestens alle zehn Jahre soll von staatlichen Stellen erneut nachgefragt und der Registereintrag gegebenenfalls verändert werden. Diese Entscheidung ist aus christlicher Sicht absolut begrüßenswert.

Gleichzeitig wurde vom Bundestag allerdings auch beschlossen, weiterhin einseitig für Organspenden zu werben. Um den Bürgern aber bei einer sachgemäßen Entscheidung zu helfen, müssen zukünftig jedoch adäquat Vor- und Nachteile gleichermaßen genannt werden. Alle diesbezüglichen Werbekampagnen drehten sich bisher immer nur einseitig um die Notwendigkeit zu spenden, kritisiert in diesem Zusammenhang ganz zurecht der Medizinethiker Giovanni Maio von der Universität Freiburg. Wenn die Menschen gar nicht konkret wüssten, was mit ihnen geschieht, falls sie sich bereit erklären, Organspender zu sein, dann sei das eine illegitime Übertölpelung, so Maio.

Der Bibelbund kritisiert eine einseitig Werbung für Organspende, wie sie gewöhnlich in der Vergangenheit von Politik und Krankenkassen betrieben wurde. Stattdessen müssen zukünftig alle relevanten Aspekte der Organtransplantation auch öffentlich genannt werden. Natürlich gehört dazu die überlebenswichtige Bedeutung der Spenderorgane für Kranke, die sehnlichst auf eine Transplantation warten. Dazu gehört aber auch die Verstümmelung der Organspender, die fehlende Möglichkeit der Angehörigen beim Sterben des Patienten dabei sein zu können und vor allem das ethisch problematische Hirntodkriterium. Demnach wird ein Patient zur Explantation freigegeben, wenn sein Gehirn keine Aktivität mehr zeigt, gleichzeitig der Rest des Körpers aber noch lebt. Für Angehörige zeigt der Hirntote noch viele Kennzeichen es Lebens: er kann schwanger sein, Wunden heilen und verdauen. Es gibt gute medizinische und biologische Gründe, den Hirntoten als Menschen im Sterbeprozess zu betrachten, nicht als bereits Verstorbenen.

Bei allen in der Bibel Verstorbenen wird von einem dauerhaften Herz-Kreislauf-Stillstand oder einem Ganztod der betreffenden Person ausgegangen. Als eindeutiges Kriterium gilt hier nicht das endgültige Versagen eines wichtigen Organs, sondern das Sterben des ganzen Körpers, die Verwesung oder ein anderes sicheres Todeskriterium. Biologisch gesehen ist das menschliche Sterben ein längerer Prozess, an dessen Anfang häufig das Versagen des Gehirns steht und am Ende das Sterben von Haut- und Muskelzellen Stunden später. – Kürzlich durchgeführte  Experimente mit Schweinehirnen an der Yale Universität in den USA geben darüber hinaus begründeten Zweifel an der Unumkehrbarkeit des Hirntodes.

Der Bibelbund begrüßt die Wertschätzung menschlichen Lebens durch den Bundestag und den Schutz der Patienten vor den ursprünglich geplanten, staatlichen Übergriffen auf ihren Körper.